Hallo zusammen,
ich habe mein Gewerbe zum 31.12.23 aufgegeben und meine unternehmerische Tätigkeit komplett eingestellt. Ich habe das Gewerbe mehrere Jahre betrieben und stets von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht. Übriggeblieben sind nur ein paar Gegenstände des Inventars (Wert insgesamt ca. 1500 €).
Aufgrund des geringen Umfangs habe ich mit meinem Finanzamt Rücksprache gehalten und dort wurde mir mitgeteilt, dass es in meinem Fall nicht notwendig ist, extra eine Aufgabebilanz zu erstellen. Ich solle stattdessen den Fragebogen zur Beendigung der gewerblichen Tätigkeit ausfüllen und wie gewohnt meine Einkommensteuererklärung + Umsatzsteuererklärung abgeben.
Ich habe meinen Aufgabegewinn berechnet und werde diesen zusammen mit dem Fragebogen zur Beendigung der gewerblichen Tätigkeit an das Finanzamt übermitteln. Der Aufgabegewinn ergibt sich nur aus meinem übrigen Inventar, das ich ins Privatvermögen übernehme und beträgt ca. 1500 €. Forderungen oder Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Allerdings stellt sich mir jetzt die Frage, in welcher Zeile ich diesen Aufgabegewinn in meiner Einkommensteuererklärung für 2023 erfassen kann. Diesbezüglich hatte ich auch beim Finanzamt nachgefragt, aber mir wurde gesagt, dass sie mir eine genaue Zeile nicht mitteilen können.
Bei meinen Überlegungen bin ich auf die folgenden drei Optionen gekommen:
ich habe mein Gewerbe zum 31.12.23 aufgegeben und meine unternehmerische Tätigkeit komplett eingestellt. Ich habe das Gewerbe mehrere Jahre betrieben und stets von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht. Übriggeblieben sind nur ein paar Gegenstände des Inventars (Wert insgesamt ca. 1500 €).
Aufgrund des geringen Umfangs habe ich mit meinem Finanzamt Rücksprache gehalten und dort wurde mir mitgeteilt, dass es in meinem Fall nicht notwendig ist, extra eine Aufgabebilanz zu erstellen. Ich solle stattdessen den Fragebogen zur Beendigung der gewerblichen Tätigkeit ausfüllen und wie gewohnt meine Einkommensteuererklärung + Umsatzsteuererklärung abgeben.
Ich habe meinen Aufgabegewinn berechnet und werde diesen zusammen mit dem Fragebogen zur Beendigung der gewerblichen Tätigkeit an das Finanzamt übermitteln. Der Aufgabegewinn ergibt sich nur aus meinem übrigen Inventar, das ich ins Privatvermögen übernehme und beträgt ca. 1500 €. Forderungen oder Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Allerdings stellt sich mir jetzt die Frage, in welcher Zeile ich diesen Aufgabegewinn in meiner Einkommensteuererklärung für 2023 erfassen kann. Diesbezüglich hatte ich auch beim Finanzamt nachgefragt, aber mir wurde gesagt, dass sie mir eine genaue Zeile nicht mitteilen können.
Bei meinen Überlegungen bin ich auf die folgenden drei Optionen gekommen:
- Anlage EÜR, Zeile 89 „Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart“. Soweit ich das richtig verstanden habe, wäre das der Standardweg beim Erstellen einer Aufgabebilanz. Fraglich, ob das für mich gehen würde, obwohl die Gewinnermittlungsart in meinem Fall ja nicht gewechselt wird.
- Anlage EÜR, Zeile 18 „Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen“, da ich ja nur Inventar in mein Privatvermögen übernehme; rein inhaltlich würde dies vielleicht Sinn ergeben.
- Anlage G, Zeile 47 "Veräußerungsgewinn(e), für den / die der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist". Hier stört mich allerdings die Bezeichnung "Veräußerungsgewinn", ich habe ja nichts veräußert, oder ist Veräußerungsgewinn gleichzusetzen mit Aufgabegewinn?
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