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Aufgabegewinn wo in der Einkommensteuererklärung angeben?

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    Aufgabegewinn wo in der Einkommensteuererklärung angeben?

    Hallo zusammen,

    ich habe mein Gewerbe zum 31.12.23 aufgegeben und meine unternehmerische Tätigkeit komplett eingestellt. Ich habe das Gewerbe mehrere Jahre betrieben und stets von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht. Übriggeblieben sind nur ein paar Gegenstände des Inventars (Wert insgesamt ca. 1500 €).

    Aufgrund des geringen Umfangs habe ich mit meinem Finanzamt Rücksprache gehalten und dort wurde mir mitgeteilt, dass es in meinem Fall nicht notwendig ist, extra eine Aufgabebilanz zu erstellen. Ich solle stattdessen den Fragebogen zur Beendigung der gewerblichen Tätigkeit ausfüllen und wie gewohnt meine Einkommensteuererklärung + Umsatzsteuererklärung abgeben.

    Ich habe meinen Aufgabegewinn berechnet und werde diesen zusammen mit dem Fragebogen zur Beendigung der gewerblichen Tätigkeit an das Finanzamt übermitteln. Der Aufgabegewinn ergibt sich nur aus meinem übrigen Inventar, das ich ins Privatvermögen übernehme und beträgt ca. 1500 €. Forderungen oder Verbindlichkeiten bestehen nicht.

    Allerdings stellt sich mir jetzt die Frage, in welcher Zeile ich diesen Aufgabegewinn in meiner Einkommensteuererklärung für 2023 erfassen kann. Diesbezüglich hatte ich auch beim Finanzamt nachgefragt, aber mir wurde gesagt, dass sie mir eine genaue Zeile nicht mitteilen können.

    Bei meinen Überlegungen bin ich auf die folgenden drei Optionen gekommen:
    • Anlage EÜR, Zeile 89 „Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart“. Soweit ich das richtig verstanden habe, wäre das der Standardweg beim Erstellen einer Aufgabebilanz. Fraglich, ob das für mich gehen würde, obwohl die Gewinnermittlungsart in meinem Fall ja nicht gewechselt wird.
    • Anlage EÜR, Zeile 18 „Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen“, da ich ja nur Inventar in mein Privatvermögen übernehme; rein inhaltlich würde dies vielleicht Sinn ergeben.
    • Anlage G, Zeile 47 "Veräußerungsgewinn(e), für den / die der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist". Hier stört mich allerdings die Bezeichnung "Veräußerungsgewinn", ich habe ja nichts veräußert, oder ist Veräußerungsgewinn gleichzusetzen mit Aufgabegewinn?
    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand hierbei weiterhelfen könnte!

    #2
    Ja, der dritte Punkt ist Deiner.

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      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Ja, der dritte Punkt ist Deiner.
      Pouvez-vous m'expliquer davantage sur l'annexe G à la ligne 47 ?

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        #4
        Qu'est ce que tu veux savoir?

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          #5
          L'utilisateur ne comprend pas ligne 47 de l'annexe G (der Benutzer versteht nicht die Zeile 47 von Anlage G.) Ich mache derzeit einen Französisch-Kurs.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Ich hatte gehofft zu erfahren, um welchen Betrag es gehen könnte, den der Fragesteller dort eintragen möchte oder vielleicht auch nicht.

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