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Einkommensteuererklärung Anlage V - Erhaltungsaufwendungen

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    Einkommensteuererklärung Anlage V - Erhaltungsaufwendungen

    Hallo zusammen,
    werde demnächst meine Steuererklärung angehen, doch zuvor ein Frage:
    Ich habe im ersten Quartal 23 Einkünfte aus Vermietung eines nicht selbstgenutzten Hauses. In diesem Zeitraum hatte ich Erhaltungsaufwendungen von rund 4000 €. Am 1.4.23 wurde das Haus verkauft. Kann ich die gesamten Erhaltungsaufwendungen eintragen oder kommt hier nur 1/4 zum Ansatz (1000 €) da das Haus ab dem 2. Quartal nicht mehr in meinem Eigentum stand?


    Danke und Gruß
    Helmstein


    #2
    Kann ich die gesamten Erhaltungsaufwendungen eintragen oder kommt hier nur 1/4 zum Ansatz (1000 €) da das Haus ab dem 2. Quartal nicht mehr in meinem Eigentum stand?
    Die Frage betrifft zwar Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, aber bei Vermietung gilt das Abflussprinzip nach § 11 EStG.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich formuliere mal konkret:
      Im Steuerjahr 23 sind 10.000 € an Mieteinnahmen "zugeflossen" und 4.000 € Erhaltungsaufwendungen "abgeflossen". Somit würde es keine Rolle spielen ob das nur 3 Monate des Jahres betrifft, richtig? Also wäre der volle Betrag an Erhaltungsaufwendung anzusetzen?
      Zuletzt geändert von Helmstein; 06.03.2024, 13:49.

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        #4
        ... vollen Betrag einsetzen oder nur 1/4?
        Du hast doch das Geld im 1. Quartal ausgegeben, also ist es abgeflossen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok, hab's verstanden, dankeschön!

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