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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Punkt 14

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Punkt 14

    Hallo,

    ich bin gerade den Fragebogen für meine Frau am ausfüllen. Dabei gibt es Unsicherheiten und ich finde leider nichts dazu im Netz.
    Erstmal eine kurze Einführung zu den Verhältnissen:
    Meine Frau hat ein Kleingewerbe gegründet. Kleinunternehmerregelung soll angewendet werden.
    Bisher haben wir die Steuer immer zusammen veranlagt - meine Frau ging gar nicht arbeiten.
    Der Fragebogen lässt die Frage aufkommen wie das in Zukunft abläuft - kann bei Selbständigkeit weiterhin zusammen veranlagt werden?
    Wie wird das dann mit der Kleinunternehmerregelung berechnet?

    Weil bei
    Punkt 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
    soll man ggf. die Einkünfte des Ehegatten angeben.
    Ich bin aber doch kein Teil des Kleingewerbes? Müssen da meine Einnahmen angegeben werden die ich aus meinem Angestelltenverhältnis erhalte? Nicht wirklich oder? Muss der Punkt 14 überhaupt ausgefüllt werden? Weil eine Vorauszahlung eigentlich ja eh schon ausgeschlossen ist, durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Diese wird ja bei Punkt 18 aufgegriffen.
    Der Umsatz liegt unter den 22.000€, somit natürlich auch der Gewinn darunter, also keine Vorauszahlungen nötig. Wenn ich aber mich als Ehegatten miteinbeziehen muss, liegt der Gewinn auf jeden Fall drüber. Aber ich arbeite ja nicht für das Kleinunternehmen meiner Frau. Es ist irgendwie Verwirrend und nirgendwo richtig beschrieben.
    Ich habe nun bei Punkt 14, 108 - 5000€ im Jahr eingetragen.

    14,114 und 115 - Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge lasse ich frei, weil meine Frau ja in keinem Angestelltenverhältnis ist nebenbei, richtig?

    Viele Grüße,
    Hamisch

    #2
    Ich glaube, du hast das mit den Vorauszahlungen nicht begriffen, es geht dabei um die Einkommensteuer, das hat nichts mit deinem Umsatz zu tun,

    sondern mit dem Gewinn. Der Gewinn unterliegt in vollem Umfang der Einkommensteuer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Und da die Einkommensteuer der Progression unterliegt, sind natürlich auch alle Einkünfte des Ehegatten anzugeben.

      Der Begriff Kleingewerbe hat keine Bedeutung, es geht hier um ein Gewerbe. Die Steuererklärung wird nicht von Euch veranlagt, sondern vom Finanzamt.

      Und, Sonderausgaben kann man natürlich bei der Festsetzung von Vorauszahlungen berücksichtigen lassen. Das Finanzamt geht aber auch von einem Betrag aus, der wohl nicht ganz unrealistisch ist.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Und da die Einkommensteuer der Progression unterliegt, sind natürlich auch alle Einkünfte des Ehegatten anzugeben.

        Der Begriff Kleingewerbe hat keine Bedeutung, es geht hier um ein Gewerbe. Die Steuererklärung wird nicht von Euch veranlagt, sondern vom Finanzamt.

        Und, Sonderausgaben kann man natürlich bei der Festsetzung von Vorauszahlungen berücksichtigen lassen. Das Finanzamt geht aber auch von einem Betrag aus, der wohl nicht ganz unrealistisch ist.
        Ok also gebe ich unseren gesamten geschätzten Gewinn an. Meine Frau hat ca. 5000 Gewinn pro Jahr und ich ca. 50.000. Dann wird in Zukunft ein gewisser Betrag vom Konto meiner Frau eingezogen, welcher durch die Progression dann etwas höher ist als wenn man nur den Gewinn meiner Frau betrachten würde? Aber nicht immens höher weil ich ja separat Steuern vorauszahle?

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          #5
          Siehe Screenshot, so in Ordnung?
          Angehängte Dateien

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            #6
            Grundsätzlich richtig so. Das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ist natürlich kein Gewinn.

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              #7
              Sonderausgaben fehlen beim Ehegatten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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