Hallo,
ich bin gerade den Fragebogen für meine Frau am ausfüllen. Dabei gibt es Unsicherheiten und ich finde leider nichts dazu im Netz.
Erstmal eine kurze Einführung zu den Verhältnissen:
Meine Frau hat ein Kleingewerbe gegründet. Kleinunternehmerregelung soll angewendet werden.
Bisher haben wir die Steuer immer zusammen veranlagt - meine Frau ging gar nicht arbeiten.
Der Fragebogen lässt die Frage aufkommen wie das in Zukunft abläuft - kann bei Selbständigkeit weiterhin zusammen veranlagt werden?
Wie wird das dann mit der Kleinunternehmerregelung berechnet?
Weil bei
Punkt 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
soll man ggf. die Einkünfte des Ehegatten angeben.
Ich bin aber doch kein Teil des Kleingewerbes? Müssen da meine Einnahmen angegeben werden die ich aus meinem Angestelltenverhältnis erhalte? Nicht wirklich oder? Muss der Punkt 14 überhaupt ausgefüllt werden? Weil eine Vorauszahlung eigentlich ja eh schon ausgeschlossen ist, durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Diese wird ja bei Punkt 18 aufgegriffen.
Der Umsatz liegt unter den 22.000€, somit natürlich auch der Gewinn darunter, also keine Vorauszahlungen nötig. Wenn ich aber mich als Ehegatten miteinbeziehen muss, liegt der Gewinn auf jeden Fall drüber. Aber ich arbeite ja nicht für das Kleinunternehmen meiner Frau. Es ist irgendwie Verwirrend und nirgendwo richtig beschrieben.
Ich habe nun bei Punkt 14, 108 - 5000€ im Jahr eingetragen.
14,114 und 115 - Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge lasse ich frei, weil meine Frau ja in keinem Angestelltenverhältnis ist nebenbei, richtig?
Viele Grüße,
Hamisch
ich bin gerade den Fragebogen für meine Frau am ausfüllen. Dabei gibt es Unsicherheiten und ich finde leider nichts dazu im Netz.
Erstmal eine kurze Einführung zu den Verhältnissen:
Meine Frau hat ein Kleingewerbe gegründet. Kleinunternehmerregelung soll angewendet werden.
Bisher haben wir die Steuer immer zusammen veranlagt - meine Frau ging gar nicht arbeiten.
Der Fragebogen lässt die Frage aufkommen wie das in Zukunft abläuft - kann bei Selbständigkeit weiterhin zusammen veranlagt werden?
Wie wird das dann mit der Kleinunternehmerregelung berechnet?
Weil bei
Punkt 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
soll man ggf. die Einkünfte des Ehegatten angeben.
Ich bin aber doch kein Teil des Kleingewerbes? Müssen da meine Einnahmen angegeben werden die ich aus meinem Angestelltenverhältnis erhalte? Nicht wirklich oder? Muss der Punkt 14 überhaupt ausgefüllt werden? Weil eine Vorauszahlung eigentlich ja eh schon ausgeschlossen ist, durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Diese wird ja bei Punkt 18 aufgegriffen.
Der Umsatz liegt unter den 22.000€, somit natürlich auch der Gewinn darunter, also keine Vorauszahlungen nötig. Wenn ich aber mich als Ehegatten miteinbeziehen muss, liegt der Gewinn auf jeden Fall drüber. Aber ich arbeite ja nicht für das Kleinunternehmen meiner Frau. Es ist irgendwie Verwirrend und nirgendwo richtig beschrieben.
Ich habe nun bei Punkt 14, 108 - 5000€ im Jahr eingetragen.
14,114 und 115 - Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge lasse ich frei, weil meine Frau ja in keinem Angestelltenverhältnis ist nebenbei, richtig?
Viele Grüße,
Hamisch
Kommentar