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Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag

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    Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag

    Hallo,
    ich habe von 2018 bis 2021 ein duales Bachelor-Studium gemacht. Dafür habe eine eine steuerfreie Vergütung iHv 300€ bekommen. Die Studiengebühren hat dabei mein Arbeitgeber übernommen, das lief aber wohl im Verhältnis zwischen der Berufsakademie und dem Arbeitgeber, darüber habe ich keine Unterlagen. Angenommen ich könnte mir die Belege besorgen, könnte ich dann die Studiengebühren als Werbungskosten geltend machen?
    Das erste Hindernis wäre ja, dass ich die Gebühren nicht selbst gezahlt habe, andererseits waren sie ja irgendwo eine Vergütung für meine Tätigkeit.
    Zweitens war das mein erster Abschluss, wo die Studiengebühren dann ja Sonderausgaben wären und eh nicht vortragsfähig. Ich habe aber gelesen, dass wenn es ein duales Studium ist, wieder Werbungskosten sind, weil ein Dienstverhältnis besteht.
    Wenn ihr sagt, dass das Werbungskosten sind (wobei ich wenig Hoffnung habe), wäre meine letzte Frage ob diese Werbungskosten nicht direkt durch mein Gehalt wieder aufgebraucht wurde, oder zählt das nicht und sie können trotzdem vorgetragen werden?

    In diesem Zusammenhang eine angrenzende Frage: Ich habe 2022 ein halbes Jahr Vollzeit gearbeitet (unter dem Grundfreibetrag), mache da gerade auch die Steuererklärung und bekomme die gesamten Steuern zurück. Was wird denn zuerst "aufgebraucht"? Der Grundfreibetrag oder die Werbungskosten und der Verlustvortrag? Ich habe nämlich aus 2021 und 2022 noch Studiengebühren, die definitiv Werbungskosten sind (weil Zweitausbildung/Master). Das würde sich ja aber gar nicht lohnen die aufzuführen, wenn der Verlustvortrag als erstes direkt aufgebraucht werden würde (durch das Einkommen aus der Vollzeitbeschäftigung).

    Ich freue mich auf eure Antworten!

    #2
    Kosten für eine Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses sind Werbungskosten. Von diesen sind Erstattungen durch den Arbeitgeber natürlich abzuziehen. Insofern weiß ich nicht, was du vorhast.

    Wie auch völlig unklar ist, um welches Jahr es überhaupt geht. Kann es sein, dass du in deiner Vorstellung alle Kosten der letzten Jahre gesammelt erklären willst? Kosten sind natürlich für das Jahr zu erklären, in dem sie angefallen sind, und dann gibt es ggfs einen Verlustvortrag, den das FA feststellt.

    Ansonsten: Bruttolohn minus Werbungskosten ergibt Gesamtbetrag der Einkünfte. Davon wird der Verlustvortrag abgezogen, ohne wenn und aber. Egal ab man mit dem zu versteuernden Einkommen eh unter dem Grundfreibetrag liegt.

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      #3
      Danke für deine Antwort!
      Kann es sein, dass du in deiner Vorstellung alle Kosten der letzten Jahre gesammelt erklären willst?
      Ich würde natürlich einzelne Steuererklärungen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum abgeben. Die Steuern aus der Vollzeitbeschäftigung bekomme ich eh zurück, aber ich will natürlich einen möglichst hohen Verlustvortrag haben, wenn ich nächstes Jahr ins Berufsleben starte.

      Von diesen sind Erstattungen durch den Arbeitgeber natürlich abzuziehen. Insofern weiß ich nicht, was du vorhast.
      Was meinst du mit Erstattungen durch den Arbeitgeber? Ich habe vor meine Studiengebühren als Werbungskosten geltend zu machen, und damit einen Verlustvortrag zu haben. Nun frage ich mich aber ob das geht, weil ich die Studiengebühren ja nicht selbst gezahlt habe, und ob es überhaupt Werbungskosten sind, oder Sonderausgaben.

      Davon wird der Verlustvortrag abgezogen, ohne wenn und aber.
      Also wenn ich 2022 mehr verdient habe, als meine Studiengebühren in den Jahren davor wären, kann ich mir die auch sparen zu erklären, weil die durch das Einkommen 2022 der Verlustvortrag wieder aufgebraucht werden würde?

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        #4
        Nun frage ich mich aber ob das geht, weil ich die Studiengebühren ja nicht selbst gezahlt habe, und ob es überhaupt Werbungskosten sind, oder Sonderausgaben.
        Nein, das geht natürlich nicht ! Man kann nur Aufwendungen geltend machen, die man selbst getragen hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Okay... Das war ja auch schon mein Bauchgefühl, aber es ist schön, das nochmal bestätigt zu wissen.

          Dann spare ich mir also alle Steuererklärungen vor 2022, weil der entstehende Verlustvortrag eh wieder weg wäre (durch die Vollzeitbeschäftigung '22), hole mir die Steuern für 2022 zurück, und mache noch eine Steuererklärung für 2023, weil ich da ja auch Studiengebühren bezahlt habe, wo der Verlustvortrag nicht direkt wieder verbraucht wird.

          Pauschal versteuerte Minijobs verbrauchen den Verlustvortrag doch nicht, richtig? Achja und ich bekomme wegen einer Kündigung der geringfügigen Beschäftigung eine Abfindung, würde die meinen Verlustvortrag wieder aufbrauchen? Darauf muss ich zwar keine Steuern zahlen, aber sie ist wohl steuerpflichtig (oder wäre hier steuerbar das richtige Wort?).

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            #6
            Pauschal versteuerte Minijobs verbrauchen den Verlustvortrag doch nicht, richtig?
            Pauschal versteuerte Minijobs gehören nicht in die Steuererklärung und haben deshalb auch keine Auswirkungen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Alles klar, danke!
              Zwei Fragen habe ich noch: Wird ein Verlustvortrag nur festgestellt, wenn ich ein Haken bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setze? Wenn ich also kein Haken setze, würde auch kein Verlustvortrag entstehen? Gibt es irgendeinen Grund wieso man den Haken hier nicht setzten sollte, ein Verlustvortrag ist doch immer gut.
              Wenn ich den Haken für 2022 setze, bin ich dann verpflichtet für 2023 eine Steuererklärung abzugeben?

              Und wie sieht das eigentlich mit Kapitalerträgen aus, die liegen bei mir immer unter dem Sparerpauschbetrag, aber bin ich durch den Verlustvortrag verpflichtet die anzugeben, damit sie sozusagen dagegengerechnet werden können? Oder spielt das wegen §20 Abs 6 EStG keine Rolle?
              Zuletzt geändert von fghh99; 10.03.2024, 18:02.

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                #8
                Wenn ich den Haken für 2022 setze, bin ich dann verpflichtet für 2023 eine Steuererklärung abzugeben?
                Nein, Erklärungspflicht besteht nur, wenn das Finanzamt tatsächlich einen Verlust feststellt und dieser vorgetragen wird.

                Kapitalerträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags sind steuerfrei und müssen in keinem Fall erklärt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Kapitalerträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags sind steuerfrei und müssen in keinem Fall erklärt werden.
                  Und wenn es über dem Sparerpauschbetrag liegt? Es geht jetzt nur darum ob ein festgestellter Verlustvortrag dazu führen kann, dass ich plötzlich dann die Anlage KAP ausfüllen muss.
                  Meine Überlegung war eben, dass Kapitalerträge einen Verlustvortrag (den man wegen Werbungskosten hat) mindern würden. Aber wahrscheinlich sind der Verlustvortrag aus Studiumswerbungskosten und Kapitalerträge zwei völlig unterschiedliche Welten die gar nicht miteinander verrechnet werden.
                  Beispiel: Ich habe ein Verlustvortrag i.H.v. 1000€ wegen meinen Gebühren des Zweitstudiums. Im nächsten Jahr habe ich Kapitalerträge i.H.v. 2000€. Normalerweise müsste ich die ja nicht angeben, aber vielleicht ja irgendwie schon, wegen des Verlustvortrags. Da habe ich gerade ein Brett vorm Kopf.
                  Zuletzt geändert von fghh99; 10.03.2024, 19:48.

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                    #10
                    Da habe ich gerade ein Brett vorm Kopf.
                    Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, müssen nie erklärt werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, müssen nie erklärt werden.
                      Und wenn ich doch die Anlage KAP ausfüllen würde, hätte das keine Auswirkung auf meinen Verlustvortrag aus Werbungskosten, weil das nicht miteinander verrechnet wird, richtig? Ich würde es eben gerne für mich verstehen. Ich hab die Vermutung, dass das mit §20 Abs. 6 EStG zusammenhängt.

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                        #12
                        Ich würde es eben gerne für mich verstehen.
                        Wir machen hier aber keine Steuerberatung für den konkreten Einzelfall, das wäre auch nicht erlaubt.

                        Du kannst das im Übrigen selbst austesten, indem du deinen Steuerfall mit höheren Kapitalerträgen simulierst.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Wir machen hier aber keine Steuerberatung für den konkreten Einzelfall, das wäre auch nicht erlaubt.
                          Ich studiere etwas in die Richtung, für mich stellt das eine Beschäftigung mit einem Thema, für das ich eine gewisse Leidenschaft habe, dar.
                          Das ist ja auch alles nur eine theoretische Situation. Ich möchte nur verstehen, ob Kapitalerträge irgendeinen Einfluss auf einen Verlustvortrag nach §10d EStG haben.
                          Zuletzt geändert von fghh99; 10.03.2024, 20:27.

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                            #14
                            Ich gebe hier in meiner Freizeit Antworten, für die ich von niemand bezahlt werde. Wenn ich da jeden Einzelfall durchspielen würde,

                            wäre ich Tag und Nacht beschäftigt. Wenn du für Steuerthemen eine gewisse Leidenschaft hast, kannst du deinen Fall auch selbst

                            mit verschiedenen Abwandlungen durchspielen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Wenn du für Steuerthemen eine gewisse Leidenschaft hast, kannst du deinen Fall auch selbst mit verschiedenen Abwandlungen durchspielen.
                              Dazu fehlt mir eben das Wissen, was ich versuche hier zu erlangen. Es geht ja nicht darum einen Einzelfall durchzuspielen, meine Frage ist ja ziemlich generell, nämlich ob Einkünfte aus Kapitalvermögen einen Verlustvortrag mindern würden, so wie es Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit tun.

                              Ich würde mich sehr freuen, wenn du mir bei der Beantwortung dieser Frage, mit deinem ohne Zweifel großen Wissensschatz, helfen würdest. Wenn nicht ist das eben so.

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