Hallo,
ich habe von 2018 bis 2021 ein duales Bachelor-Studium gemacht. Dafür habe eine eine steuerfreie Vergütung iHv 300€ bekommen. Die Studiengebühren hat dabei mein Arbeitgeber übernommen, das lief aber wohl im Verhältnis zwischen der Berufsakademie und dem Arbeitgeber, darüber habe ich keine Unterlagen. Angenommen ich könnte mir die Belege besorgen, könnte ich dann die Studiengebühren als Werbungskosten geltend machen?
Das erste Hindernis wäre ja, dass ich die Gebühren nicht selbst gezahlt habe, andererseits waren sie ja irgendwo eine Vergütung für meine Tätigkeit.
Zweitens war das mein erster Abschluss, wo die Studiengebühren dann ja Sonderausgaben wären und eh nicht vortragsfähig. Ich habe aber gelesen, dass wenn es ein duales Studium ist, wieder Werbungskosten sind, weil ein Dienstverhältnis besteht.
Wenn ihr sagt, dass das Werbungskosten sind (wobei ich wenig Hoffnung habe), wäre meine letzte Frage ob diese Werbungskosten nicht direkt durch mein Gehalt wieder aufgebraucht wurde, oder zählt das nicht und sie können trotzdem vorgetragen werden?
In diesem Zusammenhang eine angrenzende Frage: Ich habe 2022 ein halbes Jahr Vollzeit gearbeitet (unter dem Grundfreibetrag), mache da gerade auch die Steuererklärung und bekomme die gesamten Steuern zurück. Was wird denn zuerst "aufgebraucht"? Der Grundfreibetrag oder die Werbungskosten und der Verlustvortrag? Ich habe nämlich aus 2021 und 2022 noch Studiengebühren, die definitiv Werbungskosten sind (weil Zweitausbildung/Master). Das würde sich ja aber gar nicht lohnen die aufzuführen, wenn der Verlustvortrag als erstes direkt aufgebraucht werden würde (durch das Einkommen aus der Vollzeitbeschäftigung).
Ich freue mich auf eure Antworten!
ich habe von 2018 bis 2021 ein duales Bachelor-Studium gemacht. Dafür habe eine eine steuerfreie Vergütung iHv 300€ bekommen. Die Studiengebühren hat dabei mein Arbeitgeber übernommen, das lief aber wohl im Verhältnis zwischen der Berufsakademie und dem Arbeitgeber, darüber habe ich keine Unterlagen. Angenommen ich könnte mir die Belege besorgen, könnte ich dann die Studiengebühren als Werbungskosten geltend machen?
Das erste Hindernis wäre ja, dass ich die Gebühren nicht selbst gezahlt habe, andererseits waren sie ja irgendwo eine Vergütung für meine Tätigkeit.
Zweitens war das mein erster Abschluss, wo die Studiengebühren dann ja Sonderausgaben wären und eh nicht vortragsfähig. Ich habe aber gelesen, dass wenn es ein duales Studium ist, wieder Werbungskosten sind, weil ein Dienstverhältnis besteht.
Wenn ihr sagt, dass das Werbungskosten sind (wobei ich wenig Hoffnung habe), wäre meine letzte Frage ob diese Werbungskosten nicht direkt durch mein Gehalt wieder aufgebraucht wurde, oder zählt das nicht und sie können trotzdem vorgetragen werden?
In diesem Zusammenhang eine angrenzende Frage: Ich habe 2022 ein halbes Jahr Vollzeit gearbeitet (unter dem Grundfreibetrag), mache da gerade auch die Steuererklärung und bekomme die gesamten Steuern zurück. Was wird denn zuerst "aufgebraucht"? Der Grundfreibetrag oder die Werbungskosten und der Verlustvortrag? Ich habe nämlich aus 2021 und 2022 noch Studiengebühren, die definitiv Werbungskosten sind (weil Zweitausbildung/Master). Das würde sich ja aber gar nicht lohnen die aufzuführen, wenn der Verlustvortrag als erstes direkt aufgebraucht werden würde (durch das Einkommen aus der Vollzeitbeschäftigung).
Ich freue mich auf eure Antworten!
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