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Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag
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Lege dir doch einfach in "Mein ELSTER" eine Probesteuererklärung an und teste aus was bei der Prüfberechnung rauskommt. Dafür braucht man keine Ahnung von der Theorie.
Ansonsten kleiner Lesetipp: § 10 d EStG und § 20 EStG
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Also ich habe es jetzt mal simuliert, ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass es keinen Unterschied macht, ob ich Werbungskosten im VZ habe oder einen Verlustvortrag aus Werbungskosten in einem zurückliegenden VZ.
Meine Erkenntnis ist jetzt, dass die Kapitalerträge mit den Werbungkosten verrechnet werden, sobald ich eine Günstigerprüfung beantrage, und dass die Werbungskosten auch verrechnet werden obwohl ich unter dem Grundfreibetrag liege, und die Kapitalertragssteuer sowieso erstattet bekommen würde.
Was mich ehrlich gesagt sehr wundert ist, dass ich dachte Verlustvorträge werden als allererstes berücksichtigt, noch vor dem Sparerpauschbetrag. Ich hätte also einen Verlustvortrag von 1000€ erwartet, da von den Werbungskosten (4000€) die gesamten Kapitalerträge (3000€) abgezogen werden. Wieso wird hier der Sparerpauschbetrag doch als erstes berücksichtigt?Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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