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Studiengebühren duales Studium als Verlustvortrag

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    #16
    Deine zahlreichen Fragen haben mit dem Thema des Forums nichts zu tun.

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      #17
      Also wenn man die Beiträge mal so liest, werden hier öfter steuerliche Sachverhalte geklärt, die nichts mit Elster zu tun haben

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        #18
        Lege dir doch einfach in "Mein ELSTER" eine Probesteuererklärung an und teste aus was bei der Prüfberechnung rauskommt. Dafür braucht man keine Ahnung von der Theorie.

        Ansonsten kleiner Lesetipp: § 10 d EStG und § 20 EStG
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #19
          Das ist tatsächlich eine gute Idee mit der Probesteuererklärung. Wie kann ich denn einen Verlustvortrag aus nichtselbständiger Arbeit simulieren?

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            #20
            Also ich habe es jetzt mal simuliert, ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass es keinen Unterschied macht, ob ich Werbungskosten im VZ habe oder einen Verlustvortrag aus Werbungskosten in einem zurückliegenden VZ.

            Meine Erkenntnis ist jetzt, dass die Kapitalerträge mit den Werbungkosten verrechnet werden, sobald ich eine Günstigerprüfung beantrage, und dass die Werbungskosten auch verrechnet werden obwohl ich unter dem Grundfreibetrag liege, und die Kapitalertragssteuer sowieso erstattet bekommen würde.

            Was mich ehrlich gesagt sehr wundert ist, dass ich dachte Verlustvorträge werden als allererstes berücksichtigt, noch vor dem Sparerpauschbetrag. Ich hätte also einen Verlustvortrag von 1000€ erwartet, da von den Werbungskosten (4000€) die gesamten Kapitalerträge (3000€) abgezogen werden. Wieso wird hier der Sparerpauschbetrag doch als erstes berücksichtigt?
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              #21
              Erst werden die Einkünfte ermittelt. Wenn Kapitaleinkünfte dabei sind, werden sie ganz normal ermittelt. Nur ein negativer Gesamtrbetrag der Einkünfte wird vor- oder zurückgetragen.

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