Wie habt ihr es schlussendlich gehandhabt und was ratet ihr mir?
Ausgangspunkt sind die im Jahr 2023 tatsächlich geleisteten Zahlungen, gleich, ob sie für das Jahr 2023 waren oder Nachzahlungen für 2022.
Davon zieht man zunächst die darin enthaltenen Zuführungen zur Erhaltungsrücklage ab, die dürfen nicht als Abfluss behandelt werden.
Den Rest musst du eben anhand der bereits vorliegenden Abrechnungen für die Jahre 2022 und 2023 auf umgelegte Kosten und nicht umgelegte Kosten
aufteilen. Das geht nach meiner Erfahrung am besten mit Excel. Da kann man dann auch trennen zwischen Erhaltungsaufwendungen und laufenden
Verwaltungskosten. Aus der Abrechnung für 2023 ist auch ersichtlich, ob 2023 Geld aus der Erhaltungsrücklage entnommen wurde.
Höhere Mathematik ist das alles nicht.
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