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Geld für Eltern anlegen, wer zahlt steuern?

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    Geld für Eltern anlegen, wer zahlt steuern?

    Hallo zusammen,
    ich habe eine kurze Frage, vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit. Meine Eltern möchten über mich gerne einmalig Geld investieren.
    Da sie mit der Thematik absolut nichts am Hut haben und sich auch nicht trauen bei einer Börse zu registrieren und ich bereits überall registriert bin,
    würden sie mir Summe X auf mein Konto überweisen und ich würde es dann anlegen.
    Soweit so einfach. Wie funktioniert das dann aber beim Auszahlen? Wer von uns muss das versteuern? Muss ich, oder müssen meine Eltern das dann in der Steuererklärung angeben?
    Gibt es weitere Dinge zu beachten, um keine Probleme zu bekommen? Es könnte ja aussehen wie Geldwäsche, wenn im Idealfall mehr Geld zurückkommt.
    Andererseits haben wir uns gegenseitig ja schon oft Geld hin und her gesendet, sind ja eine Familie.
    Es geht übrigens um Kryptowährungen, was das ganze für sie noch abstrakter macht, als normale Aktien.

    Hat jemand Erfahrung damit?

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße,
    xorediv

    #2
    Das hat zwar nichts mit Elster zu tun, aber der Kontoinhaber ist normalerwiese der, der zu versteuern hat. Außer es gibt Treuhandverträge oder ähnliches.

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      #3
      Außerdem hat das mit "auszahlen" nichts zu tun.

      Was wohl die Bank dazu sagt, dass das Konto, dass sie für Dich führt, gar nicht Deins ist? Natürlich liegt da Geldwäsche auf der Hand!

      Kommentar


        #4
        Mit dieser Frage (Anlage von Geld auf fremde Rechnung) begibst Du Dich auf ein rechtliches Gebiet, das den Rahmen dieses Forums eindeutig sprengt und zu der Du hier keine Beratung erwarten darfst. Die Bank und das Finanzamt werden das Geld genau so behandeln als wenn es Deins wäre, wenn das Treuhandverhältnis nicht offen gelegt wird. Das wiederum verstößt im Allgemeinen gegen die Geschäftsbedingungen der Bank.

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          #5
          Okay danke euch. Schenkungen von Eltern an ihre Kinder sind bis 400.000€ steuerfrei.
          Dann könnten meine Eltern mir das ja schenken. Dann schenke ich denen halt irgendwann mehr Geld zurück.
          20.000€ sind steuerfrei, wenn ich ihnen was schenke. Dann mache ich das so.
          Versteuern werde ich die Gewinne dann.

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            #6
            Eine Schenkung unter Vorbehalt ist natürlich keine Schenkung.

            Ok, ich bin auch jahrzehntelang in die Arbeit gerannt und hab meinem Arbeitgeber meine Arbeitskraft geschenkt. Dafür hab ich auch monatlich ein paar Tausend Euro geschenkt gekommen. Kein Cent Einkommensteuer

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              #7
              Hallo xorediv!

              "Praktisch betrachtet":

              Wenn's "Taschengeld/Spielgeld" von ein paar Hundertern ist, dann mag das ja so durchaus problemlos laufen können.

              "steuerlich betrachtet":

              So ist das nicht korrekt, selbst wenn Sie "dieses Spiel" mit nur 1.000€ machen!

              Fazit: Das ein Beratungsfall für einen Profi: Rechtsanwalt und/oder Steuerberater, vielleich genügt auch ein guter Bankberater ...
              Zuletzt geändert von Uwe64; 19.03.2024, 10:11.

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                #8
                Ich habe den Eindruck, manche Antwortgeber haben nicht genau gelesen, worum es konkret geht:

                Es geht übrigens um Kryptowährungen ...
                Das sind Spekulationsgeschäfte. Woher das Geld dafür kommt, interessiert doch keine Bank.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Hallo xorediv, hallo Charlie24 !

                  Das sind Spekulationsgeschäfte. Woher das Geld dafür kommt, interessiert doch keine Bank.
                  Charlie24, ich glaube nicht, dass das so wie Sie das schreiben noch stimmt
                  - siehe hier: https://www.winheller.com/bankrecht-...nachweise.html

                  Zitat:

                  "...

                  Ausschlaggebend für eine Meldepflicht ist dabei nicht nur die Höhe der Transaktion oder der Wert der Kryptowährung. Die Meldepflicht besteht bereits dann, wenn der Verdacht besteht, dass
                  1. der Vermögenswert aus einer illegalen Aktivität stammt,
                  2. der Vermögensgegenstand oder eine Transaktion in einem Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
                  3. der Vertragspartner nicht offenlegt, ob er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt.
                  ..."

                  Diese Meldung geht zwar m.E. (!?) nicht an das Finanzamt - aber wer weiß das schon wirklich ganz genau !?
                  Zuletzt geändert von Uwe64; 19.03.2024, 11:13.

                  Kommentar


                    #10
                    OT: Ich hoffe, dass die Eltern wissen, worauf sie sich mittelbar einlassen.

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                      #11
                      Nochmals an xorediv!

                      Lassen Sie das Geld Ihrer Eltern auf einem Konto Ihrer Eltern, lassen sich die notwendigen Vollmachten geben, und dann dürfen Sie ja soviel spielen wie Sie wollen - alle notwendigen Meldungen, ob zivil- oder steuerrechtlich bedingt, laufen dann auch auf den richtigen Namen !

                      Warum die Welt komplizierter machen als sie eh schon ist !?

                      Kommentar


                        #12
                        Ich hoffe, dass die Eltern wissen, worauf sie sich mittelbar einlassen.
                        Ebenfalls OT: Ich würde jetzt keines meiner Kinder mit so etwas belasten wollen. Aber vielleicht ist der TE ja das einzige Kind seiner Eltern,

                        da spielt es dann keine Rolle, wer das Geld verzockt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Danke für eure Antworten. Ich bin schon weit sechsstellig im Profit, daher möchten meine Eltern auch etwas für ihre Altersvorsorge tun. Das ist nicht das Problem. Sollte ich es verlieren, dann bekommen sie es von mir wieder. Generell habt ihr aber Recht, würde ich unter normalen Umständen auch keinem empfehlen. Aber das ist wirklich OT.
                          Danke euch

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                            #14
                            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                            Hallo xorediv!

                            "Praktisch betrachtet":

                            Wenn's "Taschengeld/Spielgeld" von ein paar Hundertern ist, dann mag das ja so durchaus problemlos laufen können.

                            "steuerlich betrachtet":

                            So ist das nicht korrekt, selbst wenn Sie "dieses Spiel" mit nur 1.000€ machen!

                            Fazit: Das ein Beratungsfall für einen Profi: Rechtsanwalt und/oder Steuerberater, vielleich genügt auch ein guter Bankberater ...
                            Was meinen Sie, wenn Sie über Spielgeld schreiben?

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                              #15
                              Was meinen Sie, wenn Sie über Spielgeld schreiben?
                              Ich werde sowieso keine Antwort bekommen. Ja?
                              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 04.12.2024, 18:17.

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