Hallo, ich erkläre jedes Jahr die Mieteinnahmen (Anlage V) für 2 Wohnungen, die ich in Deutschland habe. Ich habe keine weiteren Einkünfte in Deutschland und bin nicht in Deutschland ansässig. Im Jahr 2023 habe ich eine dieser Wohnungen verkauft. Muss ich bei der diesjährigen Steuererklärung diesen Verkauf erwähnen oder muss ich ein anderes Formular ausfüllen? Ich besaß diese Wohnung etwa 12 Jahre lang. Danke.
							
						
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Immobilienverkauf und Steuererklärun
				
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Du musst das Datum der Veräußerung (Besitzübergang) in die Zeile 7 der Anlage V eintragen.Muss ich bei der diesjährigen Steuererklärung diesen Verkauf erwähnenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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