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Immobilienverkauf und Steuererklärun

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    Immobilienverkauf und Steuererklärun

    Hallo, ich erkläre jedes Jahr die Mieteinnahmen (Anlage V) für 2 Wohnungen, die ich in Deutschland habe. Ich habe keine weiteren Einkünfte in Deutschland und bin nicht in Deutschland ansässig. Im Jahr 2023 habe ich eine dieser Wohnungen verkauft. Muss ich bei der diesjährigen Steuererklärung diesen Verkauf erwähnen oder muss ich ein anderes Formular ausfüllen? Ich besaß diese Wohnung etwa 12 Jahre lang. Danke.

    #2
    Wenn etwa 12 Jahre mehr als 10 Jahre sind, musst du nichts angeben.

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      #3
      Muss ich bei der diesjährigen Steuererklärung diesen Verkauf erwähnen
      Du musst das Datum der Veräußerung (Besitzübergang) in die Zeile 7 der Anlage V eintragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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