Bei unserem Sanierungsprojekt sind BAFA-Gelder beantragt, aber noch nicht ausgezahlt. Für 2022 und 2023 wurde bereits eine Steuererklärung abgegeben. Das ist so weit alles klar.
Meine Frage: Wie verbuche ich die Fördersumme, wenn ich die Kosten über fünf Jahre abschreibe?
Ich sehe folgende Varianten:
1. Die Werbungskosten werden in dem Jahr, in dem die Fördersumme ausgezahlt wird, um die Fördersumme reduziert.
2. Die Fördersumme wird analog zur Abschreibung auf die fünf Jahre verteilt und die Steuerbescheide für 2022 und 2023 entsprechend korrigiert.
3. Die Fördersumme (also die Reduzierung der Werbungskosten) wird auf die verbliebenen Jahre 2024-2026 verteilt.
Variante 1 ist für mich die wanhrscheinlichste Variante, aber vielleicht gibt es ja auch Gestaltungsspielräume.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
HBElster
Meine Frage: Wie verbuche ich die Fördersumme, wenn ich die Kosten über fünf Jahre abschreibe?
Ich sehe folgende Varianten:
1. Die Werbungskosten werden in dem Jahr, in dem die Fördersumme ausgezahlt wird, um die Fördersumme reduziert.
2. Die Fördersumme wird analog zur Abschreibung auf die fünf Jahre verteilt und die Steuerbescheide für 2022 und 2023 entsprechend korrigiert.
3. Die Fördersumme (also die Reduzierung der Werbungskosten) wird auf die verbliebenen Jahre 2024-2026 verteilt.
Variante 1 ist für mich die wanhrscheinlichste Variante, aber vielleicht gibt es ja auch Gestaltungsspielräume.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
HBElster
Kommentar