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Werbungskosten energ. Sanierung vermietetes Wohnhaus bei Abschreibung über fünf Jahre

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    Werbungskosten energ. Sanierung vermietetes Wohnhaus bei Abschreibung über fünf Jahre

    Bei unserem Sanierungsprojekt sind BAFA-Gelder beantragt, aber noch nicht ausgezahlt. Für 2022 und 2023 wurde bereits eine Steuererklärung abgegeben. Das ist so weit alles klar.
    Meine Frage: Wie verbuche ich die Fördersumme, wenn ich die Kosten über fünf Jahre abschreibe?
    Ich sehe folgende Varianten:
    1. Die Werbungskosten werden in dem Jahr, in dem die Fördersumme ausgezahlt wird, um die Fördersumme reduziert.
    2. Die Fördersumme wird analog zur Abschreibung auf die fünf Jahre verteilt und die Steuerbescheide für 2022 und 2023 entsprechend korrigiert.
    3. Die Fördersumme (also die Reduzierung der Werbungskosten) wird auf die verbliebenen Jahre 2024-2026 verteilt.
    Variante 1 ist für mich die wanhrscheinlichste Variante, aber vielleicht gibt es ja auch Gestaltungsspielräume.
    Ich bin gespannt auf eure Antworten.
    HBElster

    #2
    "Bei Verteilung des Erhaltungsaufwands mindert der erhaltene Zuschuss im Jahr des Zuflusses die zu verteilenden Aufwendungen. Der Restbetrag ist anteilig auf den restlichen Abzugszeitraum zu verteilen. Zuschussbeträge, die höher sind als die noch nicht berücksichtigten Erhaltungsaufwendungen, oder Zuschüsse, die erst nach Ablauf des Verteilungszeitraums zufließen, gehören zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung." (Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI2215609.html ).

    Übertragen auf Deinen Fall ergibt sich bei Verteilung auf 5 Jahre folgendes:
    abzugsfähig im 1. Jahr: 1/5 der Aufwendungen
    abzugsfähig im 2. Jahr: 1/5 der Aufwendungen
    abzugsfähig im 3.-5. Jahr: jeweils (3/5*Aufwendungen - erhaltener Zuschuss)/3
    Sollte der Zuschuss 3/5 der Aufwendungen übersteigen ist nichts mehr abzugsfähig und der übersteigende Betrag ist im 3. Jahr als Einnahme zu erfassen.

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      #3
      Super, vielen Dank für die Antwort. Sehr klar und eindeutig.

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        #4
        Variante 1 ist für mich die wanhrscheinlichste Variante,
        Richtig ist allerdings die Variante 3, falls der Zuschuss noch innerhalb der 5 Jahre zufließt und nicht höher ist, als der noch

        offene Betrag. Geregelt ist das in den Einkommenssteuerrichtlinien und zwar in EStR 21.5 Behandlung von Zuschüssen

        https://esth.bundesfinanzministerium...3-2c5b2a06d864
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die Antwort. Sehr klar. Drift Boss

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