Hallo Zusammen,
in 2023 hatte ich neben einer Anlage auf meinem Wohnhaus mit unter 10 kW Peak eine Solaranlage mit ca. 25 kW Peak auf dem Wohnhaus meiner Eltern in Betrieb.
Letztere Anlage wurde im April 2023 im 3. Betriebsjahr mit dem Wohnhaus verkauft. Die Ablage auf meinem Wohnhaus betreibe ich weiter.
Nun bin ich gerade dabei die EÜR für die verkaufte Anlage zu erstellen, wobei sich mir speziell im Zusammenhang mit der für 2023 geltenden Steuerbefreiung für Solarbetreiber einige Fragen stellen.
Ist es korrekt die Einnahmen aus der Vergürung für die Netzeinspeisung in Feld 14 "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen zum ermäßigten Steuersatz von 0%" einzutragen und für die vereinnahmte Umsatzsteuer entsprechend nichts anzugeben? Vereinnahmte Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch müsste demnach auch auf 0 gesetzt werden, bzw. kann bei der Angabe unterlassen werden, ist das korrekt?
Gleiche Frage gilt für den Verkauf der Anlage - wo gebe ich 2023 die Einnahmen aus dem Verkauf der Anlage korrekt an. Ist dies auch in Feld 14 zu erledigen und muss dafür keine Umsatzsteuer abgegeben werden?
Ist es korrekt den Abgang in der Anlage AVEÜR in Feld 19 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte - Andere - Abgänge" den Restbuchwert zum Zeitpunkt des Verkaufes komlett einzutragen, da die Anlage mit diesem Wert die Firma verlassen hat?
Ich habe versucht eine Steuerberatungskanzlei für meine Steuerangelegenheiten zu gewinnen, doch bin mit dem Ratschlag: "machen Sie das lieber selber weiter, das ist günstiger" raus gegangen. Seht mit also bitte die vielen Fragen nach - ich will das einfach über die Bühne bekommen und hoffe ich bin mit derlei Fragen hier an der richtigen Stelle und bedanke mich schon einmal für Eure Hilfe.
Schöne Grüße,
Martin
in 2023 hatte ich neben einer Anlage auf meinem Wohnhaus mit unter 10 kW Peak eine Solaranlage mit ca. 25 kW Peak auf dem Wohnhaus meiner Eltern in Betrieb.
Letztere Anlage wurde im April 2023 im 3. Betriebsjahr mit dem Wohnhaus verkauft. Die Ablage auf meinem Wohnhaus betreibe ich weiter.
Nun bin ich gerade dabei die EÜR für die verkaufte Anlage zu erstellen, wobei sich mir speziell im Zusammenhang mit der für 2023 geltenden Steuerbefreiung für Solarbetreiber einige Fragen stellen.
Ist es korrekt die Einnahmen aus der Vergürung für die Netzeinspeisung in Feld 14 "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen zum ermäßigten Steuersatz von 0%" einzutragen und für die vereinnahmte Umsatzsteuer entsprechend nichts anzugeben? Vereinnahmte Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch müsste demnach auch auf 0 gesetzt werden, bzw. kann bei der Angabe unterlassen werden, ist das korrekt?
Gleiche Frage gilt für den Verkauf der Anlage - wo gebe ich 2023 die Einnahmen aus dem Verkauf der Anlage korrekt an. Ist dies auch in Feld 14 zu erledigen und muss dafür keine Umsatzsteuer abgegeben werden?
Ist es korrekt den Abgang in der Anlage AVEÜR in Feld 19 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte - Andere - Abgänge" den Restbuchwert zum Zeitpunkt des Verkaufes komlett einzutragen, da die Anlage mit diesem Wert die Firma verlassen hat?
Ich habe versucht eine Steuerberatungskanzlei für meine Steuerangelegenheiten zu gewinnen, doch bin mit dem Ratschlag: "machen Sie das lieber selber weiter, das ist günstiger" raus gegangen. Seht mit also bitte die vielen Fragen nach - ich will das einfach über die Bühne bekommen und hoffe ich bin mit derlei Fragen hier an der richtigen Stelle und bedanke mich schon einmal für Eure Hilfe.
Schöne Grüße,
Martin
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