Bewirtungsaufwendungen - ESt-1-A

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  • NN01
    Neuer Benutzer
    • 04.04.2024
    • 9

    #1

    Bewirtungsaufwendungen - ESt-1-A

    Hallo in die Runde :-)
    wo gebe ich die Bewirtungsaufwendungen in die Einkommensteuererklärung ein.
    Danke schön im Voraus.
    Nader
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Das hängt davon ab, zu welcher Einkunftsart sie gehören.

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    • NN01
      Neuer Benutzer
      • 04.04.2024
      • 9

      #3
      Hallo, zu den Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit

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      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        In der Anlage N Zeile 64, sofern tatsächlich Werbungskosten vorliegen. Falls das der Fall sein sollte, dann in der Regel 70 % der Aufwendungen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45977

          #5
          In der Anlage N Zeile 64, sofern tatsächlich Werbungskosten vorliegen
          Bewirtung der Kollegen bei Eintritt in den Ruhestand wird meines Wissens akzeptiert, Geburtstagsessen wohl eher nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            Es kann ja auch der klassische Handelsvertreter mit umsatzabhangigem Gehalt sein. Wobei, der wüsste das.

            Kommentar

            • NN01
              Neuer Benutzer
              • 04.04.2024
              • 9

              #7
              Danke!

              Kann dann die Bewirtungsaufwendung zu 100% abgesetzt werden, wenn es sich um Bewirtung betriebsinterner Personen, also um eine Bewirtung aus beruflichem Anlass handelt?

              Kommentar

              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15389

                #8
                Was dass rechtliche betrifft, da müsstest Du Dich halt noch schlaumachen. Ich geh schon davon aus, dass Picard da Recht hat.

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45977

                  #9
                  Bei Bewirtung aus beruflichem Anlass (Ein- und Ausstand) sind 100% absetzbar, da hier betriebsinterne Personen bewirtet werden und keine Geschäftspartner.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • NN01
                    Neuer Benutzer
                    • 04.04.2024
                    • 9

                    #10
                    Morgen Charlie24,

                    danke dir. Also nur für Ein- und Ausstand und nicht für sonstige betriebliche Anlässe?

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