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Einnahmen aus Photovoltaikanlage PV

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    Einnahmen aus Photovoltaikanlage PV

    Seit letztem Jahr bekomme ich einen monatlichen Abschlag von einem Strom-Netzbetreiber für die Einspeisung aus meiner PV-Anlage.
    Dabei könnte es sein, dass dies ein zusätzliches Einkommen ist. Dies soll ich irgendwo angeben.
    Fragt sich nur, wo genau? Und muss dies überhaupt besteuert werden?
    Ich gebe jährlich eine Einkommensteuererklärung mit Anlage N ab.

    #2
    Da fehlen jetzt so gut wie alle wichtigen Angaben.

    Wie groß ist die Anlage? Ist in den Abschlagszahlungen Umsatzsteuer enthalten?

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      #3
      Wo ist die Anlage installiert?
      Was ist es für eine Anlage (Aufdach, InDach, Balkon, Freifläche, Beteiligung an einem Solarpark, etc.)?
      Welche Leistung in kWp?
      Abschlag mit oder ohne Ausweis der Umsatzsteuer?
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Installation auf dem Dach,
        Größe= 6,09 kWp,
        Abschlag ohne Umsatzsteuer.

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          #5
          Wenn du dem Netzbetreiber mitgeteilt hast, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, musst du steuerlich gar nichts machen.

          Die Anlage ist nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

          Als Kleinunternehmer muss man keine Umsatzsteuer abführen und deshalb keine Voranmeldungen oder Jahreserklärungen einreichen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,
            ich unterliege der Regelbesteuerung weil ich noch für eine "Gremientätigkeit" selbständig bin. Meine PV Anlage ist im November 2023 in Betrieb gegangen und unterliegt damit grundsätzlich dem Nullsteuersatz. Meinen selbstverbrauchten Strom muss ich nicht versteuern. Der Netzbetreiber hat jetzt eine Jahresabrechnung gemacht ohne Umsatzsteuer (bzw. zu 0%) und die monatlichen Vorauszahlungen werden ebenfalls mit 0% überwiesen.
            Frage : wo muss ich den Abrechnungsbetrag und die Vorauszahlung in meiner Umsatzsteuervoranmeldung machen ? In Zeile 12 (19%) oder 14 (0%) der Voranmeldung ?
            Die Frage mag seltsam klingen, aber ich gehe doch davon aus dass ich die Entgelte mit 19% versteuern muss (spätestens bei der Jahresmeldung)
            Danke
            mfG

            Kommentar


              #7
              Der Netzbetreiber hat jetzt eine Jahresabrechnung gemacht ohne Umsatzsteuer (bzw. zu 0%) und die monatlichen Vorauszahlungen werden ebenfalls mit 0% überwiesen.
              Es gibt keinen 0-Steuersatz für gelieferten Strom. Entweder ist man Kleinunternehmer oder nicht.

              Ein ELSTER-Thema ist das allerdings nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                schon klar - ich muss 19% USt. zahlen
                ich bin ja nur darüber gestolpert weil der Netzbetreiber nicht mit 19% für meine Einspeisung überwiesen hat.Mit 19% werden meine anderen selbständigen Vergütungen bezahlt - da ist alles klar.
                Die Frage ist : muss ich den Betragden ich mit 0% Umsatzsteuer erhalte in Zeile 12 oder 14 eintragen ?
                Danke
                (Vielleicht denke ich einmal zuviel um die Ecke ???)

                Kommentar


                  #9
                  ich bin ja nur darüber gestolpert weil der Netzbetreiber nicht mit 19% für meine Einspeisung überwiesen hat.
                  Dann führt dich der Netzbetreiber fälschlich als Kleinunternehmer, da musst du eine Korrektur der Gutschrift und auch der Abschläge verlangen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Dankeschön

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Es gibt keinen 0-Steuersatz für gelieferten Strom. Entweder ist man Kleinunternehmer oder nicht.
                      Bist du da sicher? Nach meiner Erinnerung beträgt zumindest der Umsatzsteuersatz für den Eigenverbrauch bei Anlagen, die ab 2023 zum Nullsteuersatz geliefert wurden, ebenfalls null Prozent. Für die Einspeisung weiß ich jetzt nicht... aber könnte ja sein?!

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                        #12
                        Nach meiner Erinnerung beträgt zumindest der Umsatzsteuersatz für den Eigenverbrauch bei Anlagen, die ab 2023 zum Nullsteuersatz geliefert wurden, ebenfalls null Prozent
                        Richtig ist, dass man die PV- Anlage bei hohem Eigenverbrauch zum 0-Steuersatz aus dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen entnehmen kann,

                        dann muss der Eigenverbrauch überhaupt nicht mehr der Umsatzsteuer unterworfen werden. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...nanzaemter&t=x
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Laut https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/ unterliegt der Eigenverbrauch bei mit 0% gekauften Anlagen generell nicht mehr der Umsatzsteuer. Aber für die Einspeisung gilt das wohl wirklich nicht (wenn man kein Kleinunternehmer ist).

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                            #14
                            Es geht nur um die Einspeisung - ich kläre das nächste Woche und berichte

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                              #15
                              Hallo - auch die Einspeisung unterliegt bei mir der 0% Umsatzsteuer (weil ich die Anlage aus dem Betriebsvermögen vor dem 11.1.24 entnommen habe); falls ich das nicht gemacht hätte müsste sowohl der Netzbetreiber die Umsatzsteuer ausweisen und auch ich entsprechend melden. (soweit die Auskunft von heute)

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