Hallo zusammen,
mein Frau und ich sin seit 01.06.2023 offiziell getrennt.
Nun haben wir die Steuererklärung zusammen gemacht und Ende Februar abgeschickt.
Ich zahle für Sie gesondert Unterhalt (da Sie momentan nur einen Minijob hat) und für die Kinder.
In der Anlage Sonderausgaben habe ich die Summe X für IHR Unterhalt angegeben, dadurch ist die Rückzahlung an uns deutlich höher geworden.
Nun haben wir beide ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, dass die Anlage U gesondert noch ausgefüllt werden und von beidem unterschrieben muss.
Dieses wurde auch erledigt.
Beim Rumspielen im Elsterprogramm habe ich noch die Anlage SO entdeckt. Dort gibt es ein Feld Unterhaltsleistungen: (Unterhaltsleistungen, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können) -darunter stehen auch unsere beide Namen... Muss diese Anlage auch ausgefüllt werden? Oder nur wenn wir eine Einzelerklärung machen?
Will nicht, dass meine Ex- Frau irgendwelche Nachteile bekommt...
Würde mich über Antworten sehr freuen! Danke!
mein Frau und ich sin seit 01.06.2023 offiziell getrennt.
Nun haben wir die Steuererklärung zusammen gemacht und Ende Februar abgeschickt.
Ich zahle für Sie gesondert Unterhalt (da Sie momentan nur einen Minijob hat) und für die Kinder.
In der Anlage Sonderausgaben habe ich die Summe X für IHR Unterhalt angegeben, dadurch ist die Rückzahlung an uns deutlich höher geworden.
Nun haben wir beide ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, dass die Anlage U gesondert noch ausgefüllt werden und von beidem unterschrieben muss.
Dieses wurde auch erledigt.
Beim Rumspielen im Elsterprogramm habe ich noch die Anlage SO entdeckt. Dort gibt es ein Feld Unterhaltsleistungen: (Unterhaltsleistungen, soweit sie vom Geber als Sonderausgaben abgezogen werden können) -darunter stehen auch unsere beide Namen... Muss diese Anlage auch ausgefüllt werden? Oder nur wenn wir eine Einzelerklärung machen?
Will nicht, dass meine Ex- Frau irgendwelche Nachteile bekommt...
Würde mich über Antworten sehr freuen! Danke!
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