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ebay Einnahmen 2023 wo in SO eintragen

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    ebay Einnahmen 2023 wo in SO eintragen

    Hallo,
    2023 habe ich 700 Euro bei ebay ersteigert. Die muss ich nun versteuern. Wo trage ich das genau ein? Es handelt sich um Gegenstände des täglichen Bedarfs ( Kleidung).
    Danke
    Lothar

    #2
    Es handelt sich um Gegenstände des täglichen Bedarfs ( Kleidung).
    Lies mal § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      danke .. ich entnehme dem Text:

      Da steht: Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind ... und später: Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

      und dann: Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen.

      Daraus schließe ich: Gegenstände des täglichen Gebrauchs kann ich auf ebay nichtgewerblich verkaufen, ohne den Gewinn zu versteuent .. auch wenn dieser über 600 Euro liegt.

      Gewinn wäre ja auch schwierig zu ermitteln, wenn ich vor 5 Jahren einen Anzug gekauft habe, den ich natürlich heute zu weniger Euro verkaufe, als ich damals gezahlt habe.

      Richtig??

      Gruß

      Lothar

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        #4
        Zitat von Lothar S Beitrag anzeigen
        Gewinn wäre ja auch schwierig zu ermitteln, wenn ich vor 5 Jahren einen Anzug gekauft habe, den ich natürlich heute zu weniger Euro verkaufe, als ich damals gezahlt habe.
        Dackelkacke. Gegenstände, die schon gar nicht unter Nr. 2 Satz 1 fallen (5 Jahre offensichtlich größer ein Jahr) müssen von Satz 2 gar nicht erst ausgenommen werden. Gegenstände des täglichen Bedarfs wird doch erst relevant, wenn sie innerhalb eines Jahres verkauft werden.

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          #5
          Guten Morgen,

          ich habe eine Frage zu den Eintragungen der Ebayeinkünfte bei smartsteuer.
          Es soll ja bei den sonstigen Einkünften eingetragen werden, doch dort ist kein Feld für die privaten Veräußerungen., stehen nur die Felder:
          Wiederkehrende Bezüge
          Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs
          Unterhaltsleistungen
          Leistungen
          Abgeordnetenbezüge
          Steuerstundungsmodelle
          begünstigte Einkünfte

          Welches Feld muss den dort genutzt werden?
          Zu den Ebayeinkünften zählen ja auch die Versandkosten, die vom Verkäufer getragen werden, wo setze ich die denn ab als Kosten? Oder ziehe ich die direkt ab von den Einkünften?

          Danke für Eure Unterstützung

          Gruß Horst

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            #6
            Welches Feld muss den dort genutzt werden?
            Meines Erachtens passt keines. Wahrscheinlich musst du private Veräußerungsgeschäfte extra aktivieren.

            Wir kennen nicht jedes kommerzielle Steuerprogramm.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Meines Erachtens passt keines. Wahrscheinlich musst du private Veräußerungsgeschäfte extra aktivieren.

              Wir kennen nicht jedes kommerzielle Steuerprogramm.
              Danke schön, werde mal den Support kontaktieren.

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Meines Erachtens passt keines. Wahrscheinlich musst du private Veräußerungsgeschäfte extra aktivieren.

                Wir kennen nicht jedes kommerzielle Steuerprogramm.
                Habe es jetzt in smartsteuer gefunden, es war bei Wirtschaftsgütern , da muss ich dann angeben wieviele ich verkauft habe bei Ebay, waren ca. 60 Autogrammkarten, muss ich jetzt dort jede einzelne Karte eingeben, oder kann ich da eingeben es waren 60 Stück, die ich verkauft habe mit einem Gewinn von 500 Euro? Wenn ich da für jede Karte Ausgaben usw eingebe, bin ich ja ewig dran.

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                  #9
                  Die Summe genügt da normalerweise. Evtl. als Anschaffungsdatum das der ersten Anschaffung und als Veräußerungsdatum das der letzten Veräußerung eingeben.

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Die Summe genügt da normalerweise. Evtl. als Anschaffungsdatum das der ersten Anschaffung und als Veräußerungsdatum das der letzten Veräußerung eingeben.
                    Ich hoffe es mal, die sehen ja sowieso beim Finanzamt, was Ebay denen übermittelt hat an Einkünften von mir und dann trage ich die Versandkosten und Anschaffungskosten im Textfeld ein.

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