Bin Ehrenamtlich in den Niederlande tätig. Durch Nachlässigkeit ist keine Steuererklärung 2020 abgegeben worden. Mitte 2023 kommt dann der Bescheid vom FA Neubrandenburg RiA,: Auslegung für beschränkte Steuerpflicht. Auf diesem Bescheid wird ebenfalls nicht reagiert.
Jetzt meine Frage: kann dieser Bescheid bis Ende Dezember 2024 noch nachträglich geändert werden, entsprechend nachweisbar durch Vorlage einer
bestätigte EU/EWR_Bescheinigung, womit eine unbeschränkte St. Pflicht erreichbar wäre?
Wie sollte man diese Änderung offiziell ankündigen?
Jetzt meine Frage: kann dieser Bescheid bis Ende Dezember 2024 noch nachträglich geändert werden, entsprechend nachweisbar durch Vorlage einer
bestätigte EU/EWR_Bescheinigung, womit eine unbeschränkte St. Pflicht erreichbar wäre?
Wie sollte man diese Änderung offiziell ankündigen?
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