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Steuerbescheid 2020 noch ändern in 2024?

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    Steuerbescheid 2020 noch ändern in 2024?

    Bin Ehrenamtlich in den Niederlande tätig. Durch Nachlässigkeit ist keine Steuererklärung 2020 abgegeben worden. Mitte 2023 kommt dann der Bescheid vom FA Neubrandenburg RiA,: Auslegung für beschränkte Steuerpflicht. Auf diesem Bescheid wird ebenfalls nicht reagiert.
    Jetzt meine Frage: kann dieser Bescheid bis Ende Dezember 2024 noch nachträglich geändert werden, entsprechend nachweisbar durch Vorlage einer
    bestätigte EU/EWR_Bescheinigung, womit eine unbeschränkte St. Pflicht erreichbar wäre?
    Wie sollte man diese Änderung offiziell ankündigen?

    #2
    Das solltest du mit dem Finanzamt Neubrandenburg klären.
    Grundsätzlich gilt eine Einspruchsfrist von einem Monat. Nachderen Ablauf wird es schwer mit einer Änderung, vor allem wenn man es durch die eigene Schludrigkeit verbockt hat.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Deine Frage hat nichts mit Elster zu tun, sondern ist Steuerberatung und damit nicht Thema dieses Forums. Da werden wir Dir hier kaum weiterhelfen können, denn da geht es ja um AO-rechtliche Änderungsregelungen. Sorry.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Soviel kann man aber noch sagen: Wenn in dem Bescheid steht, dass er unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung" ergangen ist, kann eine Änderung problemlos erfolgen.

        Kommentar


          #5
          Ein Steuerbescheid kann nachträglich geändert werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führen. In deinem Fall könnte die Vorlage einer bestätigten EU/EWR-Bescheinigung als neues Beweismittel gelten.
          Zuletzt geändert von Picard777; 11.07.2024, 12:26. Grund: Spamlink entfernt

          Kommentar


            #6
            Zitat von kalyl Beitrag anzeigen
            Among Us
            Ein Steuerbescheid kann nachträglich geändert werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führen. In deinem Fall könnte die Vorlage einer bestätigten EU/EWR-Bescheinigung als neues Beweismittel gelten.
            Da hast du aber einen wichtigen Teil unterschlagen: Bei Änderungsanträgen zu Gunsten des Steuerpflichtigen muss der Antrag innerhalb der Einspruchsfrist gestellt werden.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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