Im Jahr 2023 habe ich zwei börsengehandelte Fonds (ETFs) veräußert - einen mit Verlust und den anderen, bei dem ich einen Gewinn erzielt und Steuern gezahlt habe.
Muss ich diese beiden Verkäufe in meiner Steuererklärung angeben?
Wenn ja, wo in Elster kann ich sie angeben?
Wenn die Erklärung nicht verpflichtend ist, habe ich dann einen Vorteil, wenn ich diese beiden Verkäufe freiwillig erkläre?
Muss ich diese beiden Verkäufe in meiner Steuererklärung angeben?
Wenn ja, wo in Elster kann ich sie angeben?
Wenn die Erklärung nicht verpflichtend ist, habe ich dann einen Vorteil, wenn ich diese beiden Verkäufe freiwillig erkläre?
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