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Verkauf von ETFs - in Elster angeben?

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    Verkauf von ETFs - in Elster angeben?

    Im Jahr 2023 habe ich zwei börsengehandelte Fonds (ETFs) veräußert - einen mit Verlust und den anderen, bei dem ich einen Gewinn erzielt und Steuern gezahlt habe.
    Muss ich diese beiden Verkäufe in meiner Steuererklärung angeben?
    Wenn ja, wo in Elster kann ich sie angeben?
    Wenn die Erklärung nicht verpflichtend ist, habe ich dann einen Vorteil, wenn ich diese beiden Verkäufe freiwillig erkläre?

    #2
    Seit Einführung der Abgeltungssteuer muss die Anlage KAP nur noch unter bestimmten Voraussetzungen eingereicht werden. Z. B. wenn Du Gewinne bei ausländischen Banken oder Brokern erzielt hast, die dort nicht der Abgeltungssteuer unterworfen wurden.
    Die steuerrechtliche Frage in Deinem letzten Satz ist außerdem noch von anderen Voraussetzungen abhängig. Aber das gehört nicht hier ins Elster-Forum.

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      #3
      Hast du die beiden Verkäufe bei verschiedenen Banken getätigt?

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        #4
        Zitat von eugenkss Beitrag anzeigen
        Hast du die beiden Verkäufe bei verschiedenen Banken getätigt?
        Ja, bei Trade Republic und Scalable Capital

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          #5
          Hast du eine Verlustbescheinigung beantragt und erhalten ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Hast du eine Verlustbescheinigung beantragt und erhalten ?
            Nein, das habe ich nicht gemacht. Davon hatte ich nie etwas gehört.

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              #7
              Dann ist dieser Verlust nicht in die Steuererklärung einzutragen.

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                #8
                Nein, das habe ich nicht gemacht. Davon hatte ich nie etwas gehört.
                Die Verluste sind dann im Verlustverrechnungstopf des Brokers geblieben und können deshalb vom Finanzamt nicht berücksichtigt werden.

                Schau die die Steuerbescheinigung des Brokers, bei dem der Verlust entstanden ist, genau an.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Vielen Dank für diesen Hinweis.

                  In TR habe ich in 2023 zwei ETFs mit Verlust verkauft. In der Steuerbescheinigung für TR habe ich einige Zeilen zu Anlage KAP die alle einen Wert von 0 haben.

                  In 2024 habe ich in TR ein ETF mit Gewinn verkauft und Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag bezahlt.

                  In SC habe ich in 2023 ein ETF mit Gewinn verkauft und Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag bezahlt.

                  In der Steuerbescheinigung für SC habe ich Angaben zu vier Zeilen (7, 16, 37 und 38) in Anlage KAP.

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                    #10
                    Zitat von Josef Testa Beitrag anzeigen
                    Wenn die Erklärung nicht verpflichtend ist, habe ich dann einen Vorteil, wenn ich diese beiden Verkäufe freiwillig erkläre?
                    Du kannst ja nur den mit Gewinn erklären. Über den mit Verlust hast Du keine Steuerbescheinigung.

                    Ob Du dann einen Vorteil hast, das siehst Du bei der Probeberechnung.

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