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Einzahlung für Betriebsrente

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    Einzahlung für Betriebsrente

    Hallo,

    ich hätte eine Frage und zwar, wo kann man die Einzahlung für die Betriebsrente in Elster angeben?
    Habe eine private Rentenversicherung und würde gerne wissen, wo genau ich dies eintrage.

    #2
    Anlage Vorsorgeaufwand. Die steuerliche Auswirkung dürfte aber i.d.R. gegen NULL tendieren vgl. § 10 Absatz 4 ESTG
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Danke schonmal für die Hilfe! Kommt dies dann unter "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" oder unter "Beiträge zur Altersvorsorge"?

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        #4
        Zitat von AuMeSeLe Beitrag anzeigen
        Danke schonmal für die Hilfe! Kommt dies dann unter "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" oder unter "Beiträge zur Altersvorsorge"?
        Im Abschnitt Beiträge zur Altersvorsorge ja offensichtlich nicht, da kommen nur Beiträge in die GRV, berufständige Versorgungseinrichtungen und Rürup rein. Ansonsten ist je nach Vertrag alles von Sonstige Vorsorgeaufwendungen, Anlage AV bis gar nicht möglich.

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          #5
          Danke für die Info!

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            #6
            Hallo zusammen, ich habe dieselbe Frage für eine letztes Jahr neu abgeschlossene private Rentenversicherung. Wo genau trägt man die ein? In der Anlage Vorsorgeaufwand gibt es die Zeile 47 "Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und / oder Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren sowie einem Laufzeitbeginn und der ersten Beitragszahlung vor dem 1.1.2005" - das scheint mir mit dem Laufzeitbeginn vor 2005 nicht dir richtige Stelle zu sein, oder?

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              #7
              Das ist richtig. Wenn kein Riester und kein Rürup, dann gibt's wohl auch keine steuerliche Berücksichtigung.

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                #8
                Wenn kein Riester und kein Rürup, dann gibt's wohl auch keine steuerliche Berücksichtigung.
                Falls es dich tröstet: Riester wie Rürup rechnen sich trotz Zulagen bzw. steuerlicher Berücksichtigung nur, wenn du 100 Jahre alt wirst,

                sonst ist das ein Draufzahlgeschäft.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo Charlie24!

                  Falls es dich tröstet: Riester wie Rürup rechnen sich trotz Zulagen bzw. steuerlicher Berücksichtigung nur, wenn du 100 Jahre alt wirst,

                  sonst ist das ein Draufzahlgeschäft.
                  "Riestern" ist ein sehr sehr komplexes Thema - Ihre obige Aussage ist so allgemein-vernichtend, wie Sie es formuliert haben, schlichtweg falsch!

                  Mit Riester-Verträgen muss man "arbeiten" - als gutverdienender Single, als doppelt-gut-verdienendes Ehepaar, als Single mit Kind, als Ehepaar mit nur einem arbeitenden Elternteil - ein Riester-Vertrag sollte an die Lebensumstände angepasst werden!

                  Und was da draußen im Internet immer und immer wieder "unterschlagen" wird:

                  1. die Möglichkeit der steuerlichen Spar-Komponente in Einzahlungs-Jahren,
                  2. die Möglichkeit der Anpassung bestehender Verträge an geänderte Lebensumstände,
                  3. die Möglichkeit, Guthaben aus einem Vertrag eines Vertragspartners gegen eine geringe Umbuchungsgebühr von m.W. maximal 100€ in einen neuen Vertrag eines neuen Vertragspartners umzubuchen,
                  4. die Wahlmöglichkeit, sich alles verrenten zu lassen oder bis zu 50% förderunschädlich auszahlen zu lassen.

                  Riester ist und bleibt eine "Wollmilchsau", die es so kein zweites mal auf dem deutschen Versicherungsmarkt gibt!

                  5. die Möglichkeit, bei fondsgebundenen Verträgen in gewissem Maße auf die Anlagepolitik Einfluss nehmen zu können!

                  Riester taugt nur deshalb angeblich nix, weil
                  - die Versicherten nicht damit "arbeiten" durch "anpassen,
                  - die Versicherungsvertreter an diesem Produkt aus Provisionsgründen meist kein Interesse haben, und deshalb "anpassende" kostenlose Beratung unterbleibt ...

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                    #10

                    Zitat:
                    3. die Möglichkeit, Guthaben aus einem Vertrag eines Vertragspartners gegen eine geringe Umbuchungsgebühr von m.W. maximal 100 Euro in einen neuen Vertrag eines neuen Vertragspartners umzubuchen,
                    4. die Wahlmöglichkeit, sich alles verrenten zu lassen oder bis zu 50% förderunschädlich auszahlen zu lassen.

                    Hallo,
                    aus eigener Erfahrung habe ich meinen Riester durch "gute Beratung" des Vermittlers während der Laufzeit umgebucht und es waren Umbuchungsgebühren in Höhe von über 800 Euro angefallen.
                    In der Beratung wurde mir auch versichert ich könnte 50 Prozent auszahlen lassen und der Rest verrentet.
                    Als es ernst wurde und ich die höchstmögliche Auszahlung beantragt habe, waren es plötzlich nur noch 30 Prozent förderunschädlich auszuzahlen, und die sind ja auch noch zu versteuern. Und die tolle Summe die noch monatlich ausgezahlt wird, da muss ich mindestens 85 Jahre werden.

                    Tschüß


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                      #11
                      Hallo holzgoe!

                      Ja, die Missverständnisse, das Nicht-Wissen und die schlechte Beratung sind bei Riester-Verträgen riesengroß:

                      1. Umbuchungsgebühren:

                      i.d.R. 0€ - 150€, siehe hier
                      https://www.transparent-beraten.de/r...rente/wechsel/

                      "Die Höhe der Kosten bei einem Wechsel sind vertraglich geregelt.
                      In den meisten Fällen verlangt Ihr alter Anbieter der Riester-Rente eine Wechselgebühr zwischen 50 und 150 Euro.
                      Diese wird von einigen Anbietern unter bestimmten Umständen bei Abschluss eines neuen Riester-Vertrags übernommen.
                      Auf jeden Fall werden für den neuen Riester-Vertrag jedoch noch einmal Verwaltungs- und Abschlusskosten fällig."

                      aus eigener Erfahrung habe ich meinen Riester durch "gute Beratung" des Vermittlers während der Laufzeit umgebucht und es waren Umbuchungsgebühren in Höhe von über 800 Euro angefallen.
                      ==> war eben keine gute Beratung !
                      ==> und "Umbuchungsgebühren" von 800€ sind "eigentlich unmöglich", der größte Teil davon müssten "Abschlussgebühren" oder dergl. !
                      ==> oder, wenn diese 800€ tatsächlich im Erstvertrag so im Kleingedruckten standen: schlechte Beratung Ihres ersten Versicherungsvertreters !

                      2. Option Kapitalauszahlung

                      30% anstatt 50% - das ist "Nicht-Wissen" meinerseits ...

                      3.
                      und die sind ja auch noch zu versteuern


                      das ist wie bei der gesetzlichen Rente - und sollte, falls die Beratungen durch die Versicherungsvertreter gut waren, keine Überraschung sein:
                      Einzahlungen führen
                      - zu staatlichen Zulagen, d.h. Einzahlungen direkt in den Vertrag "geschenkt vom Staat",
                      - und obendrauf eventuell noch zu Steuererstattungen, weil vollständig steuerlich absetzbar, über die Einkommensteuererklärungen "zur jährllich freien Verfügung", also "geschenkt vom Staat",
                      Auszahlungen
                      - werden voll versteuert,
                      - i.d.R. mit einem niedrigeren "Rentner"-Steuersatz als man bei Einzahlung an Steuern gespart hat

                      4. Rentabilität:

                      tja, die Rest-Lebenserwartung beträgt für einen 65jährigen Mann rd. 83 Jahre, für eine 65jährige Frau 86 Jahre, also ist es eine fifty-fifty-Chance, einen Gesamtgewinn zu erzielen ...

                      Außerdem ist das mit der Rendite so eine Sache:

                      wenn fast zwei Jahrzehnte lang für drei Kinder Zulagen erhalten wurden, ist vom vorhandenen Kapital zu Rentenbeginn ja ein sehr großer Anteil "vom Staat geschenktes Geld" ...

                      wenn Jahrzehntelang von einer maximalen Einzahlung rd. 50% über Zulagen und Steuern "vom Staat geschenkt wurden", ist vom vorhandenen Kapital zu Rentenbeginn die Hälfte (!!!) "vom Staat geschenktes Geld" ...

                      5. Sonstiges: Was passiert, wenn ich sterbe?

                      https://www.vr.de/privatkunden/unser...todesfall.html




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                        #12
                        Und die tolle Summe die noch monatlich ausgezahlt wird, da muss ich mindestens 85 Jahre werden.
                        Das reicht bei mir nicht, ich selbst muss gut 90 Jahre alt werden, bis mein nominelles Guthaben (unverzinst) ausbezahlt ist und meine Frau über 100 Jahre.

                        Von der nominellen Auszahlung bleiben nach Abzug der Einkommens- und Kirchensteuer nicht einmal 70% netto, wenn ich diese Renten oben drauf rechne.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          das ist wie bei der gesetzlichen Rente -
                          Nein, das ist falsch. Riesterrenten müssen zu 100% versteuert werden, bei der gesetzlichen Rente bleibt ein Teil der Anfangsrente dauerhaft steuerfrei.

                          - i.d.R. mit einem niedrigeren "Rentner"-Steuersatz als man bei Einzahlung an Steuern gespart hat
                          Auch das stimmt nicht für jeden Rentner !

                          ... die Rest-Lebenserwartung beträgt für einen 65jährigen Mann rd. 83 Jahre, für eine 65jährige Frau 86 Jahre,
                          Die amtlichen Sterbetafeln wenden aber die Versicherer nicht an, das sollte sich inzwischen herumgesprochen haben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            2.1
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das reicht bei mir nicht, ich selbst muss gut 90 Jahre alt werden, bis mein nominelles Guthaben (unverzinst) ausbezahlt ist und meine Frau über 100 Jahre.

                            Von der nominellen Auszahlung bleiben nach Abzug der Einkommens- und Kirchensteuer nicht einmal 70% netto, wenn ich diese Renten oben drauf rechne.
                            Hallo Charlie24

                            1. Sie sprechen wohl vom "nominellen Guthaben im Riestervertrag zu Rentenbeginn", dividieren dieses durch die jährliche Rentenzahlung und gelangen dann zu den genannten Jahreszahlen.

                            Dieses Ergebnis ziehe ich nicht in Zweifel - es ist aber ziemlich genau dasselbe Ergebnis, wie wenn Sie zu Rentenbeginn denselben Betrag als Einmalzahlung gegen Sofortrente an eine Versicherungsgesellschaft zahlen würden - auch die würde Ihnen heutzutage keine höhere Rente versprechen.

                            Das ist Versicherungsmathematik, also kalkuliert mit
                            - durchschnittlicher "jetziger" Lebenserwartung,
                            - mit "erwarteter Steigerung" der Lebenserwartung aufgrund medizinischen Fortschritts,
                            - mit "erwarteter Kapitalanlagerendite".

                            Das Ergebnis ist deshalb kein anderes als das, wenn Sie denselben Betrag als Einmalzahlung gegen Sofortrente z.B. an die Allianz bezahlen würden.

                            2. Die Rentabilität eines Riester-Vertrages entsteht nicht in der Auszahlphase, sondern in der Ansparphase entweder durch
                            - Grundzulage und Kinderzulagen,
                            - und eventueller zusätzlicher Steuerersparnis,
                            - abzüglich Kosten.

                            Und diese jährliche Rentabilität wird jedes Jahr von der Versicherungsgesellschaft schriftlich dargestellt - diese jährliche Mitteilung ist jedoch in vielen Fällen unvollständig, weil darin natürlich eventuelle zusätzliche Steuerersparnisse nicht enthalten sind - die Rentabilität ist deshalb in vielen Fällen höher als es auf den Papieren der Versicherungsgesellschaften draufsteht!

                            3. Wer als Rentner die Riesterrente mit einem 30%igen Spitzensteuersatz zu versteuern hat, der hat i.d.R. in der Einzahlphase einen deutlich höheren Steuervorteil aus den Riesterbeiträgen gezogen - der weitaus größte Teil der Steuerpflichtigen zahlt im Erwerbsleben einen Spitzensteuersatz von vielleicht 33%, dann aber als Rentner auch nur einen Spitzensteuersatz von 23% - die "vorteilhafte Spitzensteuersatz-Differenz" ist wohl in den meisten Fällen dieselbe und dürfte durchschnittlich bei 10% liegen.

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                              #15
                              ... der hat i.d.R. in der Einzahlphase einen deutlich höheren Steuervorteil aus den Riesterbeiträgen gezogen -
                              Auch das stimmt so allgemein nicht ! Wenn nur einer der Ehegatten unmittelbar begünstigt ist, dann werden bei der Günstigerprüfung die Kinderzulagen

                              dem unmittelbar begünstigten Ehegatten zugerechnet, was dazu führen kann, dass die Günstigerprüfung negativ ausfällt. Von dem nur mittelbar

                              begünstigten Ehegatten werden außerdem nur 60,00 € von den 2.100,00 € Beiträgen überhaupt in die Günstigerprüfung einbezogen.

                              Fazit: Die miserabelste Geldanlage, die uns jemals aufgeschwätzt wurde. Nur gut, dass wir uns solche Verluste leisten können.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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