Guten Tag ins Forum,
ich habe folgendes Problem:
Mein alter AG ist mir noch eine Provisionsnachzahlung schuldig. Die Auszahlung hätte die zum Ende meines AV im September '23 oder spätestens Ende '23 erfolgen müssen (so die Absprache).
Für die offenen Zahlungen ist mir nun eine simulierte Abrechnung übermittelt worden nach der ich vom 01.04.24 bis 30.04.24 angeblich bei meinen alten AG (wieder-) beschäftigt war.
Meine Steuerklasse hat sich von 1 auf 6 geändert, da ich seit Oktober 23 wieder einer neuen Haupttätigkeit nachgehe.
Die Versteuerung würde sich nach Angaben meines alten AG ,,wie im letzten Jahr verhalten". Mit meiner neuen Haupttätigkeit geht ein anderer Verdienst einher.
Eine Korrektur meiner letzten Gehaltsabrechnung hatte mein alter AG bereits im letzten Jahr abgelehnt, da dies Fragen beim Finanzamt aufwerfe.
Alternativ wurde mir vorgeschlagen eine Rechnung zu schreiben, als wäre ich eine Selbstständige, was ich abgelehnt habe.
Das Vorgehen meines alten AG erscheint mir hier nicht korrekt und wirft Fragen für die kommende EkST 24 auf.
Wird sich meine Steuerlast für dieses Jahr (zwei Beschäftigungen) nun nicht merklich erhöhen? Welcher Ablauf wäre hier korrekt?
Herzlichen Dank im Voraus für eine Beantwortung meiner Frage.
MfG
ich habe folgendes Problem:
Mein alter AG ist mir noch eine Provisionsnachzahlung schuldig. Die Auszahlung hätte die zum Ende meines AV im September '23 oder spätestens Ende '23 erfolgen müssen (so die Absprache).
Für die offenen Zahlungen ist mir nun eine simulierte Abrechnung übermittelt worden nach der ich vom 01.04.24 bis 30.04.24 angeblich bei meinen alten AG (wieder-) beschäftigt war.
Meine Steuerklasse hat sich von 1 auf 6 geändert, da ich seit Oktober 23 wieder einer neuen Haupttätigkeit nachgehe.
Die Versteuerung würde sich nach Angaben meines alten AG ,,wie im letzten Jahr verhalten". Mit meiner neuen Haupttätigkeit geht ein anderer Verdienst einher.
Eine Korrektur meiner letzten Gehaltsabrechnung hatte mein alter AG bereits im letzten Jahr abgelehnt, da dies Fragen beim Finanzamt aufwerfe.
Alternativ wurde mir vorgeschlagen eine Rechnung zu schreiben, als wäre ich eine Selbstständige, was ich abgelehnt habe.
Das Vorgehen meines alten AG erscheint mir hier nicht korrekt und wirft Fragen für die kommende EkST 24 auf.
Wird sich meine Steuerlast für dieses Jahr (zwei Beschäftigungen) nun nicht merklich erhöhen? Welcher Ablauf wäre hier korrekt?
Herzlichen Dank im Voraus für eine Beantwortung meiner Frage.
MfG
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