Ergibt sich daraus nicht ein steuerlicher Nachteil bzw. mehr Abzüge für mich, als wenn das Geld ordnungsgemäß letztes Jahr gezahlt worden wäre?
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Zitat von Peanuts95 Beitrag anzeigenVielen Dank für die Antwort!
Ergibt sich daraus nicht ein steuerlicher Nachteil bzw. mehr Abzüge für mich, als wenn das Geld ordnungsgemäß letztes Jahr gezahlt worden wäre?
MfGZuletzt geändert von Telepeter; 08.05.2024, 23:59.
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Vielen Dank für die Antwort!
Da ich aber lt. Abrechnung nun zwei Tätigkeiten habe.. Ergibt sich daraus nicht ein steuerlicher Nachteil bzw. mehr Abzüge für mich, als wenn das Geld ordnungsgemäß letztes Jahr gezahlt worden wäre?
MfG
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Es gilt hier das Zuflussprinzip. Das bedeutet, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Entstehung des Lohnanspruchs ankommt sondern auf den Zahlungszeitpunkt (von Ausnahmen abgesehen). Von daher ist es richtig, wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 einbehält und bescheinigt, da Du ja jetzt Lohn von einem anderen Arbeitgeber beziehst.
Du bist dadurch verpflichtet, für 2024 eine Einkommensteuererklärung abzugeben und dabei werden alle einbehaltenen Bruttobezüge und Lohnsteuerabzüge zusammengezählt.
Der einzige Unterschied ist, dass Du die Nachzahlung nicht in 2023 sondern in 2024 versteuerst.
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Lohnnachzahlung vom alten AG
Guten Tag ins Forum,
ich habe folgendes Problem:
Mein alter AG ist mir noch eine Provisionsnachzahlung schuldig. Die Auszahlung hätte die zum Ende meines AV im September '23 oder spätestens Ende '23 erfolgen müssen (so die Absprache).
Für die offenen Zahlungen ist mir nun eine simulierte Abrechnung übermittelt worden nach der ich vom 01.04.24 bis 30.04.24 angeblich bei meinen alten AG (wieder-) beschäftigt war.
Meine Steuerklasse hat sich von 1 auf 6 geändert, da ich seit Oktober 23 wieder einer neuen Haupttätigkeit nachgehe.
Die Versteuerung würde sich nach Angaben meines alten AG ,,wie im letzten Jahr verhalten". Mit meiner neuen Haupttätigkeit geht ein anderer Verdienst einher.
Eine Korrektur meiner letzten Gehaltsabrechnung hatte mein alter AG bereits im letzten Jahr abgelehnt, da dies Fragen beim Finanzamt aufwerfe.
Alternativ wurde mir vorgeschlagen eine Rechnung zu schreiben, als wäre ich eine Selbstständige, was ich abgelehnt habe.
Das Vorgehen meines alten AG erscheint mir hier nicht korrekt und wirft Fragen für die kommende EkST 24 auf.
Wird sich meine Steuerlast für dieses Jahr (zwei Beschäftigungen) nun nicht merklich erhöhen? Welcher Ablauf wäre hier korrekt?
Herzlichen Dank im Voraus für eine Beantwortung meiner Frage.
MfG
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