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Steuererklärung von Werbekosten während des Masterstudiums in Deutschland.

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    Steuererklärung von Werbekosten während des Masterstudiums in Deutschland.

    Hallo zusammen. Ich bin ganz neu in diesem Forum. Ich habe mein Masterstudium in Deutschland von Winter 2020 bis Sommer 2023 gemacht. Während dieser Zeit war ich von Juli 2021 bis Februar 2022 in einem Minijob beschäftigt. Und für die restliche Zeit (Ende Juli 2023) hatte ich einen Teilzeitjob.

    Ich habe eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben, in der meine Teilzeitbeschäftigung nur 10 Monate lang war und laut meiner Lohnsteuerbescheinigung lag mein Einkommen unter 10.000€. Nach der Abgabe der Steuererklärung habe ich gesehen, dass ich eine Erstattung von weniger als 25€ bekomme. Ich dachte, das ist normal. Aber später habe ich erfahren, dass man alle Kosten, die man während des Masterstudiums hatte, wie z.B. Semesterbeitrag, Studien- und Arbeitsmaterial, Bewerbungsgebühren als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend machen kann.

    Ist es auch möglich, dass ich eine Steuererklärung für 2021 und 2023 abgebe, damit ich einen Verlustvortrag erstattet bekomme? Nachdem ich nun meine Steuererklärung abgegeben habe, gibt es eine Möglichkeit, diese zu stornieren und richtig zu machen, damit ich auch für das Jahr 2022 eine ordentliche Erstattung bekomme?

    Ich habe im August 2023 eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen und weiß nicht genau, wie ich die Steuererklärung abgeben soll, da ich vom Studenten zum Arbeitnehmer geworden bin.

    Liebe Mitnutzer und Experten, ich bitte Sie, mir in dieser Angelegenheit zu helfen, damit ich meine Ausgaben zurückerhalten kann, als ich als Student von einem geringeren Lohn lebte.

    Vielen Dank im Voraus!!

    #2
    Hallo NeueSteuerzahler07,

    grundsätzlich werden keine Kosten erstattet. Erstattet wird nur gezahlte Lohnsteuer, offensichtlich hast du in 2022 nur 25,00 Euro Lohnsteuer gezahlt.

    Ein Verlust kann auch nur entstehen, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte negativ ist, d.h. du müsstest Werbungskosten und Sonderausgaben in Höhe von circa 10.000 Euro im Jahr 2022 haben.

    Tschüß

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      #3
      Eins vorab für alle Jahre: Nutze den Bescheinigungsabruf, dann hast Du alle Zahlen von Arbeitgebern und Krankenversicherungen, die dem Finanzamt schon vorliegen, an der richtigen Stelle in der Steuererklärung.

      zu 2023: Hier gibst Du ganz normal Deine Einkommensteuererklärung ab, die Zahlen von Arbeitgebern während des Jahres, Krankenversicherung als Arbeitnehmer, Krankenversicherung der Studenten werden beim Bescheinigungsabruf automatisch addiert.

      zu 2022: Wenn es für 2022 einen bestandskräftigen Steuerbescheid gibt (kein Vorbehalt der Nachprüfung, Einspruchsfrist abgelaufen) hat sich dieses Jahr für Dich erledigt. Die in dem Jahr gezahlte Steuer hast Du ja komplett zurück erhalten.

      zu 2021: Eine Antragsveranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung wäre noch möglich. Ob sich dabei ein Verlustvortrag ergibt, der steuerliche Auswirkungen hat, hängt davon ab, ob Du tatsächlich unter dem Strich auf einen Verlust kommst. Dieser würde dann nach der Veranlagung 2021 von Amtswegen zunächst auf 2020, dann auf 2019 zurückgetragen, erst wenn dann noch Volumen verbleibt auf 2022 oder 2023.

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        #4
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        Eins vorab für alle Jahre: Nutze den Bescheinigungsabruf, dann hast Du alle Zahlen von Arbeitgebern und Krankenversicherungen, die dem Finanzamt schon vorliegen, an der richtigen Stelle in der Steuererklärung.

        zu 2023: Hier gibst Du ganz normal Deine Einkommensteuererklärung ab, die Zahlen von Arbeitgebern während des Jahres, Krankenversicherung als Arbeitnehmer, Krankenversicherung der Studenten werden beim Bescheinigungsabruf automatisch addiert.

        zu 2022: Wenn es für 2022 einen bestandskräftigen Steuerbescheid gibt (kein Vorbehalt der Nachprüfung, Einspruchsfrist abgelaufen) hat sich dieses Jahr für Dich erledigt. Die in dem Jahr gezahlte Steuer hast Du ja komplett zurück erhalten.

        zu 2021: Eine Antragsveranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung wäre noch möglich. Ob sich dabei ein Verlustvortrag ergibt, der steuerliche Auswirkungen hat, hängt davon ab, ob Du tatsächlich unter dem Strich auf einen Verlust kommst. Dieser würde dann nach der Veranlagung 2021 von Amtswegen zunächst auf 2020, dann auf 2019 zurückgetragen, erst wenn dann noch Volumen verbleibt auf 2022 oder 2023.
        Vielen Dank für Ihre Informationen. Wie genau kann ich den Bescheinigungsabruf nutzen? Lade ich einfach die PDF-Dokumente herunter und trage die Angaben daraus in das Formular ein, das ich für die Erklärung ausfülle, oder gibt es eine Möglichkeit, dass alles automatisch im System aktualisiert wird?

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          #5
          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo NeueSteuerzahler07,

          grundsätzlich werden keine Kosten erstattet. Erstattet wird nur gezahlte Lohnsteuer, offensichtlich hast du in 2022 nur 25,00 Euro Lohnsteuer gezahlt.

          Ein Verlust kann auch nur entstehen, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte negativ ist, d.h. du müsstest Werbungskosten und Sonderausgaben in Höhe von circa 10.000 Euro im Jahr 2022 haben.

          Tschüß
          Vielen Dank für Ihre Informationen. Wenn meine Miete, die gesetzliche Krankenversicherung, die Semestergebühren und andere Studienkosten weniger als 10.000 € betragen, bekomme ich keine Rückerstattung, meinen Sie? Hmm.... Na gut. Das ist eine neue Information für mich.

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            #6
            Zitat von NeueSteuerzahler07 Beitrag anzeigen
            Vielen Dank für Ihre Informationen. Wenn meine Miete, die gesetzliche Krankenversicherung, die Semestergebühren und andere Studienkosten weniger als 10.000 € betragen, bekomme ich keine Rückerstattung, meinen Sie? Hmm.... Na gut. Das ist eine neue Information für mich.
            Krankenversicherung sind Sonderausgaben und keine Werbungskosten.

            Es gibt eh nicht mehr Erstattung als bereits gezahlt wurde.

            ​​​​​​Somit geht es nur darum, negative Einkünfte zu erzielen, damit ein Verlust vorgetragen werden kann.

            Ein festgestellter Verlust verpflichtet zur Veranlagung, und es besteht keine Wahl, wann er mit Einkünften verrechnet wird, egal ob es sich auswirkt oder nicht.

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              #7
              Zitat von NeueSteuerzahler07 Beitrag anzeigen

              Vielen Dank für Ihre Informationen. Wie genau kann ich den Bescheinigungsabruf nutzen? Lade ich einfach die PDF-Dokumente herunter und trage die Angaben daraus in das Formular ein, das ich für die Erklärung ausfülle, oder gibt es eine Möglichkeit, dass alles automatisch im System aktualisiert wird?
              Hallo NeueSteuerzahler07,

              wenn du ein ELSTER-Zertifikat mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer hast, solltest du automatisch die Bescheinigungen abrufen können bzw. in die jeweilige Steuererklärung einfüllen können.

              https://www.elster.de/eportal/formul...ngen-verwalten

              Wenn du den Link öffnest, wirst du auch darauf hingewiesen, dass das Einfüllen nur in einer geöffneten Steuererklärung möglich ist.

              Tschüß

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                #8
                Zitat von NeueSteuerzahler07 Beitrag anzeigen

                Vielen Dank für Ihre Informationen. Wie genau kann ich den Bescheinigungsabruf nutzen? Lade ich einfach die PDF-Dokumente herunter und trage die Angaben daraus in das Formular ein, das ich für die Erklärung ausfülle, oder gibt es eine Möglichkeit, dass alles automatisch im System aktualisiert wird?
                Am einfachsten geht es, wenn Du den Entwurf einer Steuererklärung öffnest und dann mit dem Menue unten links die Bescheinigungen direkt einfüllen lässt.

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Krankenversicherung sind Sonderausgaben und keine Werbungskosten.

                  Es gibt eh nicht mehr Erstattung als bereits gezahlt wurde.

                  ​​​​​​Somit geht es nur darum, negative Einkünfte zu erzielen, damit ein Verlust vorgetragen werden kann.

                  Ein festgestellter Verlust verpflichtet zur Veranlagung, und es besteht keine Wahl, wann er mit Einkünften verrechnet wird, egal ob es sich auswirkt oder nicht.
                  So ähnlich wollte ich das auch gerade sagen. Nochmal zur Verdeutlichung: Die Werbungskosten (z. B. in Form von Kosten für ein Masterstudium) müssen höher sein als der Bruttolohn des betreffenden Jahres! Nur dann entsteht ein Verlust, der rück- oder vorgetragen wird!

                  Für 2023 dürfte es aber schon interessant sein, die Studienkosten als Werbungskosten geltend zu machen, weil Du da ja auch schon voll gearbeitet hast. Es macht nichts, wenn die Kosten im ersten Halbjahr 2023 entstanden sind und die Einnahmen aus der Vollzeitbeschäftigung im zweiten Halbjahr. Es wird immer das gesamte Kalenderjahr betrachtet.

                  Und nochmal: Krankenversicherungskosten sind keine Werbungskosten sondern Vorsorgeaufwand, der die Steuerlast des betreffenden Jahres senken kann aber niemals in den Verlustvor- bzw. rücktrag einfließt!

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                    #10
                    Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                    So ähnlich wollte ich das auch gerade sagen. Nochmal zur Verdeutlichung: Die Werbungskosten (z. B. in Form von Kosten für ein Masterstudium) müssen höher sein als der Bruttolohn des betreffenden Jahres! Nur dann entsteht ein Verlust, der rück- oder vorgetragen wird!

                    Für 2023 dürfte es aber schon interessant sein, die Studienkosten als Werbungskosten geltend zu machen, weil Du da ja auch schon voll gearbeitet hast. Es macht nichts, wenn die Kosten im ersten Halbjahr 2023 entstanden sind und die Einnahmen aus der Vollzeitbeschäftigung im zweiten Halbjahr. Es wird immer das gesamte Kalenderjahr betrachtet.

                    Und nochmal: Krankenversicherungskosten sind keine Werbungskosten sondern Vorsorgeaufwand, der die Steuerlast des betreffenden Jahres senken kann aber niemals in den Verlustvor- bzw. rücktrag einfließt!
                    Vielen Dank für Ihren Rat. Ich habe die Möglichkeit genutzt, das Formular mit einer Bescheinigung auszufüllen, und das hat mir sehr geholfen. Für das Jahr 2022 habe ich es ohne diese Option eingereicht. Aber als ich versuchte zu sehen, was sich ändert, wenn ich das Formular mit dieser Option ausfülle, zeigte sich kein Unterschied. Also habe ich für das Jahr 2022 keine Änderungen vorgenommen. Die Anträge für 2021 und 2023 habe ich ebenfalls eingereicht. Nur für das Jahr 2023 erhalte ich einen guten Erstattungsbetrag, da ich in der zweiten Hälfte des letzten Jahres eine Stelle angetreten habe. Ich weiß nicht, wie hoch meine Erstattungen im Jahr 2024 ausfallen werden, da ich in absehbarer Zukunft weiterhin als Arbeitnehmer tätig sein werde.

                    Dennoch werde ich auch alle anderen Formulare in Anspruch nehmen, da ich berufsbedingt gelegentlich zu Schulungen und anderen Zwecken reisen muss. Ich hoffe, dass sich am Ende alles zum Guten wendet.

                    Danke an alle, die mir in diesem Prozess den richtigen Rat gegeben haben.

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                      #11
                      Irgendwie klingst du wie eine schlechte KI.

                      Mein Elster zeigt eine Vorausberechnung der festgesetzten Steuer an. Wenn die Null ist, ist Ende Gelände.

                      Für die Abschätzung eines Verlustes ist der GdE relevant. Ob du bei 22 noch etwas ändern willst, und falls ja, noch ändern kannst, hat mit Elster nichts zu tun.

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                        #12
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen
                        Irgendwie klingst du wie eine schlechte KI.

                        Mein Elster zeigt eine Vorausberechnung der festgesetzten Steuer an. Wenn die Null ist, ist Ende Gelände.

                        Für die Abschätzung eines Verlustes ist der GdE relevant. Ob du bei 22 noch etwas ändern willst, und falls ja, noch ändern kannst, hat mit Elster nichts zu tun.
                        Wie bitte? Ich klinge wie eine schlechte KI? Das ist ein seltsamer Kommentar.

                        Wie auch immer, für 2022 möchte ich vielleicht nichts ändern, da der Lohnsteuerabzug sehr gering war und meine Rückerstattung daher ebenfalls mager ist. Ich habe mit einem Freund darüber gesprochen, und als er als Student einen Teilzeitjob hatte, hat er in den ersten beiden Jahren ähnliche Erfahrungen mit der Steuererklärung gemacht. Ich nehme an, dass es in Ordnung ist, da ich aufgrund meines Teilzeitvertrags nur 80 Stunden im Monat arbeiten durfte und mein Verdienst unter dem Mindestbetrag für die Besteuerung lag.

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