Hallo zusammen. Ich bin ganz neu in diesem Forum. Ich habe mein Masterstudium in Deutschland von Winter 2020 bis Sommer 2023 gemacht. Während dieser Zeit war ich von Juli 2021 bis Februar 2022 in einem Minijob beschäftigt. Und für die restliche Zeit (Ende Juli 2023) hatte ich einen Teilzeitjob.
Ich habe eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben, in der meine Teilzeitbeschäftigung nur 10 Monate lang war und laut meiner Lohnsteuerbescheinigung lag mein Einkommen unter 10.000€. Nach der Abgabe der Steuererklärung habe ich gesehen, dass ich eine Erstattung von weniger als 25€ bekomme. Ich dachte, das ist normal. Aber später habe ich erfahren, dass man alle Kosten, die man während des Masterstudiums hatte, wie z.B. Semesterbeitrag, Studien- und Arbeitsmaterial, Bewerbungsgebühren als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend machen kann.
Ist es auch möglich, dass ich eine Steuererklärung für 2021 und 2023 abgebe, damit ich einen Verlustvortrag erstattet bekomme? Nachdem ich nun meine Steuererklärung abgegeben habe, gibt es eine Möglichkeit, diese zu stornieren und richtig zu machen, damit ich auch für das Jahr 2022 eine ordentliche Erstattung bekomme?
Ich habe im August 2023 eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen und weiß nicht genau, wie ich die Steuererklärung abgeben soll, da ich vom Studenten zum Arbeitnehmer geworden bin.
Liebe Mitnutzer und Experten, ich bitte Sie, mir in dieser Angelegenheit zu helfen, damit ich meine Ausgaben zurückerhalten kann, als ich als Student von einem geringeren Lohn lebte.
Vielen Dank im Voraus!!
Ich habe eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben, in der meine Teilzeitbeschäftigung nur 10 Monate lang war und laut meiner Lohnsteuerbescheinigung lag mein Einkommen unter 10.000€. Nach der Abgabe der Steuererklärung habe ich gesehen, dass ich eine Erstattung von weniger als 25€ bekomme. Ich dachte, das ist normal. Aber später habe ich erfahren, dass man alle Kosten, die man während des Masterstudiums hatte, wie z.B. Semesterbeitrag, Studien- und Arbeitsmaterial, Bewerbungsgebühren als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend machen kann.
Ist es auch möglich, dass ich eine Steuererklärung für 2021 und 2023 abgebe, damit ich einen Verlustvortrag erstattet bekomme? Nachdem ich nun meine Steuererklärung abgegeben habe, gibt es eine Möglichkeit, diese zu stornieren und richtig zu machen, damit ich auch für das Jahr 2022 eine ordentliche Erstattung bekomme?
Ich habe im August 2023 eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen und weiß nicht genau, wie ich die Steuererklärung abgeben soll, da ich vom Studenten zum Arbeitnehmer geworden bin.
Liebe Mitnutzer und Experten, ich bitte Sie, mir in dieser Angelegenheit zu helfen, damit ich meine Ausgaben zurückerhalten kann, als ich als Student von einem geringeren Lohn lebte.
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