Das ist so vorgeschrieben, wird häufig so gemacht und funktioniert ganz problemlos. Aber, wie gesagt, es hat keine weiteren Konsequenzen, wenn man auf das Schreiben des Finanzamts wartet.
Ankündigen muss man eine Voranmeldung nicht. Wenn sie beim Finanzamt eingeht, obwohl das Signal nicht entsprechend gesetzt ist, dann guckt der Computer erstmal, ob die Anmeldung zulässig ist, und ändert das Signal ggf.
Auch bzgl. der Kleinunternehmerregelung sollte man am 1. Januar z. B. den Vorjahresumsatz kennen. Hier kann es allerdings böse werden, wenn man dann nicht auf Regelunternehmer wechselt, obwohl der Umsatz die Grenze überschritten hat.
Ankündigen muss man eine Voranmeldung nicht. Wenn sie beim Finanzamt eingeht, obwohl das Signal nicht entsprechend gesetzt ist, dann guckt der Computer erstmal, ob die Anmeldung zulässig ist, und ändert das Signal ggf.
Auch bzgl. der Kleinunternehmerregelung sollte man am 1. Januar z. B. den Vorjahresumsatz kennen. Hier kann es allerdings böse werden, wenn man dann nicht auf Regelunternehmer wechselt, obwohl der Umsatz die Grenze überschritten hat.
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