Hallo Zusammen,
Ich bereite gerade meine Umsatzsteuererklärung so langsam vor, und bin auch schon praktisch fertig, würde mich aber gerne noch mal kurz hier vergewissern. Mein Finanzamt ist hier eine eher mittelprächtige Hilfe, weil die zwar sehr netten Menschen an der Hotline laut eigener Aussage mit "Reverse Charge" (noch) nicht viel am Hut haben, und man Glück braucht, den "Umsatzsteuerexperten" zu erwischen.
Folgende Situation: Ich bin Autor, verkaufe Ebooks über Amazon und muss nun das erste mal die Umsatzsteuererklärung machen. Kleinunternehmer bin ich nicht mehr. Mein FA hat mir die Umsatzsteuervoranmeldungen erlassen, weil ich eben keine Umsatzsteuer hier generiere, sondern eben nur im Ausland: Stichwort Reverse Charge Verfahren.
Ich habe jetzt in Elster USt 2a ausgefüllt. Hier habe ich meine Umsätze von 2023 unter 10 i: Ergänzende Angaben zu Umsätzen unter Nummer 74 Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG eingetragen.
Das sollte doch (hoffentlich) alles sein, oder? Ich habe keine Umsatzsteuervorauszahlungen, davon bin ich befreit. Habe ich noch was übersehen? Die Zusammenfassende Jahresmeldung habe ich bereits abgegeben.
Danke an alle, die sich Zeit nehmen, zu antworten.
lg
Ich bereite gerade meine Umsatzsteuererklärung so langsam vor, und bin auch schon praktisch fertig, würde mich aber gerne noch mal kurz hier vergewissern. Mein Finanzamt ist hier eine eher mittelprächtige Hilfe, weil die zwar sehr netten Menschen an der Hotline laut eigener Aussage mit "Reverse Charge" (noch) nicht viel am Hut haben, und man Glück braucht, den "Umsatzsteuerexperten" zu erwischen.
Folgende Situation: Ich bin Autor, verkaufe Ebooks über Amazon und muss nun das erste mal die Umsatzsteuererklärung machen. Kleinunternehmer bin ich nicht mehr. Mein FA hat mir die Umsatzsteuervoranmeldungen erlassen, weil ich eben keine Umsatzsteuer hier generiere, sondern eben nur im Ausland: Stichwort Reverse Charge Verfahren.
Ich habe jetzt in Elster USt 2a ausgefüllt. Hier habe ich meine Umsätze von 2023 unter 10 i: Ergänzende Angaben zu Umsätzen unter Nummer 74 Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG eingetragen.
Das sollte doch (hoffentlich) alles sein, oder? Ich habe keine Umsatzsteuervorauszahlungen, davon bin ich befreit. Habe ich noch was übersehen? Die Zusammenfassende Jahresmeldung habe ich bereits abgegeben.
Danke an alle, die sich Zeit nehmen, zu antworten.
lg
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