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Rechnungserstellungspflicht Dienstleistung für US-Unternehmen

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    Rechnungserstellungspflicht Dienstleistung für US-Unternehmen

    Guten Morgen,

    ich habe jetzt mehrere Stunden mit der Recherche verbracht, aber leider kein Ergebnis finden können. Eventuell kann mir jemand helfen.

    Der Sachverhalt:
    Angenommen ein deutscher Freiberufler erbringt Dienste auf einer US-amerikanischen Online-Plattform (Bereich Content-Erstellung), die diese Dienste als Auftraggeber vergütet und die Vergütung über Paypal ausschüttet. Über die Plattform ist die jeweils abgeschlossene Aufgabe und die entsprechende Vergütung einsehbar. Allerdings gibt es weder eine Rechnung noch eine Gutschrift o.ä., die die Steuernummer o.ä. des Freiberuflers oder der Plattform enthält.

    Die Fragen:
    • Stellt dies einen Verstoß gegen die Rechnungserstellungspflicht dar? Ich frage mich, ob in diesem Fall überhaupt eine Rechnung erstellt werden muss, da §§ 14, 14a UStG mE nicht greifen dürfte, da die Umsatzsteuer wohl in den USA anfallen dürfte. Es hinterlässt bei mir aber aus steuerlicher Sicht ein komisches Gefühl, wenn man ohne jede Rechnung arbeitet.
    • Wie führt man entsprechende Nachweise beim Finanzamt bzw. wie gibt man diese Einnahmen in der USt-Erklärung und der ESt-Erklärung an? Ich frage mich insbesondere, wie man im Falle des Falles den Nachweis zu führen hat. Genügt dann einfach ein entsprechender Kontoauszug o.ä.?

    Über jede Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße!

    #2
    Was möchtest Du denn wissen? Nicht jeder Unternehmer kann problemlos nachweisen, dass er nicht mehr Einnahmen erzielt hat, als er erklärt. Wie Nachweise zu erbringen sind, muss dann wohl im Einzelfall mit dem Finanzamt geklärt werden. Ein Thema für ein Elster-Anwenderforum ist das ja eher nicht.

    Zitat von 128 Beitrag anzeigen
    Wie führt man entsprechende Nachweise beim Finanzamt
    Wie würdest Du das nachweisen, wenn das amerikanische Unternehmer tatsächlich eine Rechnung von Dir bekommen hätte? Würdest Du dann Deinen Geschäftspartner auffordern, diese beim deutschen Finanzamt vorzulegen? Du siehst, durch die fehlende Rechnung wird der Nachweis also nicht schwieriger!

    Warum sollte Dein Finanzamt anzweifeln, dass Du die Einnahmen, die Du erklärt hast, auch tatsächlich erzielt hast? Das gibt doch keinen Sinn.

    Zitat von 128 Beitrag anzeigen
    wie gibt man diese Einnahmen in der USt-Erklärung und der ESt-Erklärung an?
    Es sind dafür Zeilen in der Umsatzsteuererklärung und in der Einnahmenüberschussrechnung vorgesehen. Auch auf eine Bilanz würden sich diese Geschäfte auswirken.

    Kommentar


      #3
      Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.

      Im Wesentlichen geht es mir um die Frage, ob im o.g. Szenario überhaupt die Rechnungsausstellungspflicht nach § 14 UStG greift. Grundsätzlich bin ich ja verpflichtet eine Rechnung zu erstellen. Ich frage mich nur, ob der Anwendungsbereich des § 14 UStG überhaupt eröffnet ist bzw. ob eine Rechnungsausstellungspflicht aufgrund anderer einschlägiger Normen in Betracht kommen könnte.

      Erstaunlicherweise findet man diesbezüglich kaum Informationen. Eventuell hat jemand dahingehend bereits Erfahrungen sammeln können.

      Kommentar


        #4
        Meiner Meinung nach hat der ausländische Leistungserbringer einen Anspruch auf diese Rechnung, wird aber auf diesen Anspruch wohl keinen großen Wert legen.

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