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eBay Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

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    eBay Umsatzsteuer als Kleinunternehmer

    Hallo Zusammen,

    ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Mein Vater ist Rentner und
    verkauft alte Bücher und andere alte Sachen bei eBay. Seit letztem Jahr
    hat er ein Gewerbe anmelden müssen. Anmeldung seit 1.5.23, als
    Kleinunternehmen.
    Nun soll ich die Steuer 23 für ihn mit TAX Data machen.
    Ich weiß das Programm ist nicht der Fokus dieses Forums aber vielleicht
    habt ihr ja ein paar Tipps.

    Ebay Abrechnung war diese hier (alle Beträge gerundet!):
    Gesamtbetrag der Transaktionen 16.000€
    Gesamtgebühren -1.900€
    Gesamtsteuern 517€
    Einkünfte 13.000€


    Folgende Fragen ergeben sich.
    Die verkauften Gegenstände wurden ja mal vor langer Zeit angeschafft, allerdings haben wir keine Rechnungen mehr. Wir würden gerne konservativ 20% des Verkaufspreises angeben wollen.
    Ist das so in Ordnung und wo kann ich die Ausgaben in der Ust genau angeben?

    Vielen Dank,
    Beste Grüße

    #2
    In die USt muss das nicht. In der USt musst du nur den Umsatz als Kleinunternehmer angeben. Der Rest muss in die Anlage EÜR. Dort wird der Gewinn ermittelt und in die Anlage G der ESt übertragen. Deine Bewertungsfrage würde sich auch bei Papiererklärungen stellen und hat daher nichts mit elster zu tun.

    Kommentar


      #3
      Danke, verstanden.
      Allerdings muss ich doch keine EÜR machen weil wir ja in der KUR sind.
      Grüße

      Kommentar


        #4
        Zitat von gambler Beitrag anzeigen
        Allerdings muss ich doch keine EÜR machen weil wir ja in der KUR sind.
        Grüße
        Doch, natürlich musst Du das.

        Kommentar


          #5
          OK danke dir. Ich dachte ich bin von der EÜR befreit wenn ich in der KUR bin.

          Kommentar


            #6
            Ob du die Kleinunternehmer-Regelung (KUR) nach §19 UStG in Anspruch nehmen kannst, solltest du angesichts der genannten Beträge m.E. nochmal prüfen bzw. prüfen lassen.
            https://www.finanzamt.nrw.de/steueri...einunternehmer
            Nehmen Sie Ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres neu auf, kommt es allein auf Ihren voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres an. Die Grenze von 22.000 Euro ist maßgeblich. Üben Sie Ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres aus, so rechnen Sie Ihren tatsächlichen Gesamtumsatz auf einen Jahresgesamtumsatz hoch. Angefangene Kalendermonate behandeln Sie bei der Hochrechnung grundsätzlich als volle Kalendermonate.
            Der Umsatz von € 16.000 ergibt hochgerechnet von 8 auf 12 Monate einen Jahresumsatz von € 24.000.
            Weiter gilt: "Wer Waren über eBay verkauft, zahlt dafür eine Gebühr. Diese Gebühren sind als Betriebsausgaben abziehbar und mindern nicht die Betriebseinnahmen."
            Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI6338663.html

            Eine frühere und ausführlichere Forumsdiskussion zu den Umsatzgrenzen der KUR findest du hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...stg#post435020
            Allerdings dürften die obigen Erläuterungen einfacher zu verstehen sein als die Diskussion aus 07/2023.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

            Kommentar


              #7
              Zitat von timote Beitrag anzeigen
              Der Umsatz von € 16.000 ergibt hochgerechnet von 8 auf 12 Monate einen Jahresumsatz von € 24.000.
              Jedenfalls ist da nach meiner Ansicht die Kleinunternehmerregelung für 2024 nicht mehr möglich. Wie's für 2023 aussieht, das hängt davon ab, ob Anfang Mai 2023 schon ein Umsatz in dieser Höhe erwartet werden konnte.

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                #8
                Ich finde es überhaupt fraglich, ob tatsächlich ein Gewerbe vorliegt wenn nur Gegenstände aus dem eigenen privaten Haushalt verkauft werden.
                Oder kauft er auch Bücher & Co an um sie weiterzuverkaufen?
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  L. E. Fant # 7: Du hast völlig Recht, für 2023 ist nicht der Ist-Umsatz per 31.12. maßgeblich, sondern der z.B. im "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" prognostizierte Umsatz.
                  Falls in 2024 noch nach der KUR abgerechnet wurde, könnte man an Anlehnung an Monopoly sagen: "Gehe zu deinem Steuerberater. Begib dich direkt dorthin. ..."

                  Beamtenschweiß: Nach den Angaben von gambler wurde das Gewerbe nicht ganz freiwillig angemeldet. Wie man mit altem Hausrat so viel Umsatz machen kann, Respekt! Wenn ich mal über Kleinanzeigen ein Buch anbiete oder z.B. für € 15 einen Wassersprudler mit 2 Tauschpatronen im Wert von € 40, bleibe ich drauf sitzen.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                  Kommentar


                    #10
                    Oder kauft er auch Bücher & Co an um sie weiterzuverkaufen?
                    Laut Eingangsstatement stammen die Bücher aus dem eigenen Besitz:

                    Die verkauften Gegenstände wurden ja mal vor langer Zeit angeschafft, allerdings haben wir keine Rechnungen mehr.
                    Offenbar wird man ab einer bestimmten Anzahl von Verkäufen ohne weiteres als gewerblicher Verkäufer eingestuft.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Ja korrekt, der Zwang hier ein Gewerbe anzumenlden ist durch die Gesetzgebung neu entstanden. Es waren zu viele Transaktionen die dazu geführt hatten. Ganz schöner Aufwand im privaten Umfeld!

                      Kommentar


                        #12
                        Es waren zu viele Transaktionen die dazu geführt hatten.
                        Da muss man sich eben zur Wehr setzen. Wenn ich vor langer Zeit privat erworbene Gegenstände nach und nach verkaufe, dann ist das keine

                        gewerbliche Tätigkeit.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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