Hallo,
Ich beziehe seit vorigem Jahr eine Rente in Höhe von 95 €/Monat aus meinem Herkunftsland Rumänien. (In Deutschland lebe und arbeite ich seit Jahrzehnten, bin lange eingebürgert ). Beziehe hier noch keine gesetzl. Rente.
Ich habe die Minirente in der Anlage R-AUS eingetragen.
Lt. vorläufiger ELSTER Steuerberechnung wird diese Rente voll besteuert.
Ist es wohl möglich, beim FA einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen?
Im Internet findet sich Etliches über Deutsche Rentner im Ausland, wo das möglich ist. (Grundfreibetrag anstatt Besteuerung ab dem ersten Euro) Aber ich finde nichts über EU Bürger, die eine Altersrente aus dem Ausland erhalten. Die Situation ist m.E. die gleiche.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Ich beziehe seit vorigem Jahr eine Rente in Höhe von 95 €/Monat aus meinem Herkunftsland Rumänien. (In Deutschland lebe und arbeite ich seit Jahrzehnten, bin lange eingebürgert ). Beziehe hier noch keine gesetzl. Rente.
Ich habe die Minirente in der Anlage R-AUS eingetragen.
Lt. vorläufiger ELSTER Steuerberechnung wird diese Rente voll besteuert.
Ist es wohl möglich, beim FA einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen?
Im Internet findet sich Etliches über Deutsche Rentner im Ausland, wo das möglich ist. (Grundfreibetrag anstatt Besteuerung ab dem ersten Euro) Aber ich finde nichts über EU Bürger, die eine Altersrente aus dem Ausland erhalten. Die Situation ist m.E. die gleiche.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
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