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Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht b. Auslandsrente

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    Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht b. Auslandsrente

    Hallo,

    Ich beziehe seit vorigem Jahr eine Rente in Höhe von 95 €/Monat aus meinem Herkunftsland Rumänien. (In Deutschland lebe und arbeite ich seit Jahrzehnten, bin lange eingebürgert ). Beziehe hier noch keine gesetzl. Rente.

    Ich habe die Minirente in der Anlage R-AUS eingetragen.
    Lt. vorläufiger ELSTER Steuerberechnung wird diese Rente voll besteuert.

    Ist es wohl möglich, beim FA einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen?
    Im Internet findet sich Etliches über Deutsche Rentner im Ausland, wo das möglich ist. (Grundfreibetrag anstatt Besteuerung ab dem ersten Euro) Aber ich finde nichts über EU Bürger, die eine Altersrente aus dem Ausland erhalten. Die Situation ist m.E. die gleiche.

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

    #2
    Wer in Deutschland lebt, ist unbeschränkt steuerpflichtig. Per Definition, ohne Antrag.

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      #3
      Lt. vorläufiger ELSTER Steuerberechnung wird diese Rente voll besteuert.
      Wenn diese Rente eine Leibrente ist und auch so erfasst wurde, bleibt ein vom Jahr des Rentenbeginns abhängiger Anteil steuerfrei.

      Die wird nicht anders behandelt als eine inländische Leibrente.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke!

        Ich glaube, es geschnallt zu haben…

        Die Mickerrente aus Rumänien (bei Frauen ab 62) wird mit meinem Erwerbseinkommen zusammengerechnet und entspr. versteuert.

        Erst wenn ich mit 67 auch Rente aus D bekomme, könnte der Grundfreibetrag interessant werden.

        War wohl ein Denkfehler meinerseits…?

        Schöne Grüße

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          #5
          Erst wenn ich mit 67 auch Rente aus D bekomme, könnte der Grundfreibetrag interessant werden.
          Der Grundfreibetrag ist in den Steuertarif eingearbeitet, den bekommst du ohnehin. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn du deine

          deutsche Rente bekommst.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Leider wird meine Rente später im unteren Drittel des G.freibetrages liegen, daher für mich „interessant“ …

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              #7
              Zitat von NRW2023 Beitrag anzeigen
              Leider wird meine Rente später im unteren Drittel des G.freibetrages liegen, daher für mich „interessant“ …
              Der Grundfreibetrag ist genau interessant, wenn das Einkommen darüber liegt (und eigentlich noch interessanter, bei einem Einkommen von z.b. 5000 Euro wäre mir völlig egal, ob der Grundfreibetrag von 11000 auf 12000 erhöht wird).

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                #8
                Sofern es sich um eine Sozialversicherungsrente handeln sollte: Nach Art.18 Abs. 2 DBA hätte Rumänien das alleinige Besteuerungsrecht für die Rente, d.h. Du müsstest die Rente allein in Rumänien versteuern und in Deutschland beeinflusst die Rente nur den Steuersatz (Progressionsvorbehalt), so dass der von Charlie 24 in Beitrag 3 erwähnte "steuerpflichtige" Anteil nicht in der Anlage R-AUS, sondern in der Anlage AUS ab Zeile 36 zu erklären wäre.

                https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Sofern es sich um eine Sozialversicherungsrente handeln sollte: Nach Art.18 Abs. 2 DBA hätte Rumänien das alleinige Besteuerungsrecht für die Rente, d.h. Du müsstest die Rente allein in Rumänien versteuern und in Deutschland beeinflusst die Rente nur den Steuersatz (Progressionsvorbehalt), so dass der von Charlie 24 in Beitrag 3 erwähnte "steuerpflichtige" Anteil nicht in der Anlage R-AUS, sondern in der Anlage AUS ab Zeile 36 zu erklären wäre.

                  https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1
                  Danke.

                  Es ist eine Altersrente, wie die von der Deutschen Rentenversicherung. Von daher wird wohl in D versteuert.

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                    #10
                    Gerade nicht. Wenn du in Deutschland Deinen einzigen Wohnsitz hast, bist Du im Sinne des DBA in Deutschland ansässig. Wenn Rumänien Dir dann eine Sozialversicherungsrente zahlt, ist Rumänien "der andere Vertragsstaat" mit der Folge, dass "nur" Rumänien besteuern darf und Deutschland das nur beim Steuersatz berücksichtigen darf. Siehe also Beitrag 8,
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Gerade nicht. Wenn du in Deutschland Deinen einzigen Wohnsitz hast, bist Du im Sinne des DBA in Deutschland ansässig. Wenn Rumänien Dir dann eine Sozialversicherungsrente zahlt, ist Rumänien "der andere Vertragsstaat" mit der Folge, dass "nur" Rumänien besteuern darf und Deutschland das nur beim Steuersatz berücksichtigen darf. Siehe also Beitrag 8,
                      Danke!
                      Beim FA haben sie mir gesagt, dass diese Rente in der Anlage R-AUS eingetragen werden muss und das habe ich so gemacht, Mal schauen, ob und welche Erläuterungen meinem Bescheid hinzugefügt werden.

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                        #12
                        Wenn Du das -deswegen- selbst als steuerpflichtig erklärst, wirst Du davon ausgehen können, dass der Bearbeiter das nicht hinterfragt. Ist leider so.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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