Hallo zusammen,
ich habe neben meine Einkommen als Arbeitnehmer noch 4 Konten/Depots bei denen 2023 teilweise Kapitalerträge angefallen sind. Alle Konten/Depots liegen bei Banken in Deutschland. Es erfolgte also gegebenenfalls Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Bank.
Hinweis: Keine Religion, Einkommenssteuererklärung für 2023.
Bank A: Depot/Konto
Kapitalerträge 1850 €
davon Gewinne aus Aktienveräusserungen: 520 €
Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrags: 500 € (entspricht meinem gestellten Freistellungsauftrag)
Bank hat 337,5 € Kapitalertragssteuer + Soli abgeführt
Steuerbescheinigung liegt vor.
Bank B Konto:
Kapitalerträge: 0 €
Gestellter Freistellungsauftrag: 10 € (aber 0 € tatsächlich freigestellt, da eben keine Erträge)
Steuerbescheinigung liegt vor.
Bank C Konto:
Kapitalerträge 5,4 €
Keinen Freistellungsauftrag gestellt
Bank hat deshalb 1,35 € Kapitalertragssteuer + Soli abgeführt (aus Kontoauszug ersichtlich)
Steuerbescheinigung nicht vorliegend.
Bank D Konto:
Kapitalerträge 11 €
Kein Freistellungsauftrag gestellt.
Bank hat deshalb 2,75 € Kapitalertragssteuer + Soli abgeführt (aus Kontoauszug ersichtlich)
Steuerbescheinigung nicht vorliegend.
Meine Kapitalerträge liegen somit zwar über dem Sparerpauschbetrag von 1000 €, ich habe aber den vollen Sparerpauschbetrag von 1000 € trotzdem nicht voll (sondern nur 500 € bei Bank A) freigestellt, weil ich die Freistellungsaufträge ungünstig/zu niedrig gestellt habe.
Deshalb wurde nach meinem Verständnis Kapitalertragssteuer zuviel abgeführt, die ich mir gerne mit der Einkommensteuererklärung "zurückholen" würde.
Ich würde nun bei der Anlage KAP gerne wie folgt vorgehen, falls dies so zulässig ist:
Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge (Zeile 5) stellen und nur die Werte von Bank A laut Steuerbescheinigung in der Anlage KAP (Zeile 7, 8,37 und 38) erklären.
Bei Zeile 16 (in Anspruch genommener Sparerpauschbetrag der auf die in Zeilen 7-15,30 und 33) erklärten Kapitalerträge fällt) die bei Bank A freigestellten 500 € eintragen.
Bei Zeile 17 (in Anspruch genommener Sparerpauschbetrag, der auf die nicht in Anlage KAP erklärten Kapitalerträge entfällt) würde ich 0 einsetzen, da keine Freistellungsaufträge bei Bank C und Bank D bzw. keine Freistellung mangels Erträgen (bei Bank B). Die Freistellung der nicht erklärten Anteile würde demnach in Summe 0 € betragen.
Ist dieses Vorgehen so korrekt? Reicht es für mein Anliegen nur Bank A zu erklären?
Danke vielmals.
Beste Grüße
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