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Anlage KAP - Zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer

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    Anlage KAP - Zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer


    Hallo zusammen,


    ich habe neben meine Einkommen als Arbeitnehmer noch 4 Konten/Depots bei denen 2023 teilweise Kapitalerträge angefallen sind. Alle Konten/Depots liegen bei Banken in Deutschland. Es erfolgte also gegebenenfalls Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Bank.

    Hinweis: Keine Religion, Einkommenssteuererklärung für 2023.

    Bank A: Depot/Konto
    Kapitalerträge 1850 €
    davon Gewinne aus Aktienveräusserungen: 520 €
    Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrags: 500 € (entspricht meinem gestellten Freistellungsauftrag)
    Bank hat 337,5 € Kapitalertragssteuer + Soli abgeführt
    Steuerbescheinigung liegt vor.


    Bank B Konto:
    Kapitalerträge: 0 €
    Gestellter Freistellungsauftrag: 10 € (aber 0 € tatsächlich freigestellt, da eben keine Erträge)
    Steuerbescheinigung liegt vor.

    Bank C Konto:
    Kapitalerträge 5,4 €
    Keinen Freistellungsauftrag gestellt
    Bank hat deshalb 1,35 € Kapitalertragssteuer + Soli abgeführt (aus Kontoauszug ersichtlich)
    Steuerbescheinigung nicht vorliegend.

    Bank D Konto:
    Kapitalerträge 11 €
    Kein Freistellungsauftrag gestellt.
    Bank hat deshalb 2,75 € Kapitalertragssteuer + Soli abgeführt (aus Kontoauszug ersichtlich)
    Steuerbescheinigung nicht vorliegend.

    Meine Kapitalerträge liegen somit zwar über dem Sparerpauschbetrag von 1000 €, ich habe aber den vollen Sparerpauschbetrag von 1000 € trotzdem nicht voll (sondern nur 500 € bei Bank A) freigestellt, weil ich die Freistellungsaufträge ungünstig/zu niedrig gestellt habe.

    Deshalb wurde nach meinem Verständnis Kapitalertragssteuer zuviel abgeführt, die ich mir gerne mit der Einkommensteuererklärung "zurückholen" würde.

    Ich würde nun bei der Anlage KAP gerne wie folgt vorgehen, falls dies so zulässig ist:
    Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge (Zeile 5) stellen und nur die Werte von Bank A laut Steuerbescheinigung in der Anlage KAP (Zeile 7, 8,37 und 38) erklären.

    Bei Zeile 16 (in Anspruch genommener Sparerpauschbetrag der auf die in Zeilen 7-15,30 und 33) erklärten Kapitalerträge fällt) die bei Bank A freigestellten 500 € eintragen.

    Bei Zeile 17 (in Anspruch genommener Sparerpauschbetrag, der auf die nicht in Anlage KAP erklärten Kapitalerträge entfällt) würde ich 0 einsetzen, da keine Freistellungsaufträge bei Bank C und Bank D bzw. keine Freistellung mangels Erträgen (bei Bank B). Die Freistellung der nicht erklärten Anteile würde demnach in Summe 0 € betragen.


    Ist dieses Vorgehen so korrekt? Reicht es für mein Anliegen nur Bank A zu erklären?

    Danke vielmals.

    Beste Grüße










    #2
    Ist dieses Vorgehen so korrekt? Reicht es für mein Anliegen nur Bank A zu erklären?
    Wenn du keine Günstigerprüfung anstrebst, reicht das aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Sieht korrekt aus.

      Kommentar


        #4

        Hallo zusammen,


        super, danke für eure Antworten.

        Das meine Kapitalerträge in Summe über dem Pauschbetrag von 1000 € liegen verpflichtet mich also nicht zur Erklärung ALLER Kapitalerträge (da mit Kapitalertragsssteuern abgegolten) in der Anlage Kap?!

        Und:

        Habe ich es korrekt verstanden, dass in Zeile 16 und 17 die TATSÄCHLICH freigestellten Beträge und nicht die an die Banken gestellten Freistellungsaufträge relevant sind?

        Bei Bank B habe ich ja eigentlich einen Freistellungsauftrag von 10 € gestellt, freigestellt wurden aber 0 € weil keine Kapitalerträge angefallen sind....

        Also müsste ich 0 € in Zeile 17 eintragen (oder doch 10 €)?

        Danke nochmals.

        Kommentar


          #5
          Ja, soweit korrekt.

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            #6
            Also müsste ich 0 € in Zeile 17 eintragen
            0 ist korrekt und zwar wegen Bank C und Bank D. Diese Kapitalerträge erklärst du ja nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo,


              nochmals danke!

              @charlie24
              Ich verstehe deine Antwort nicht ganz.


              Bank C und D sind mir klar. Kein Freistellungsaufträge gestellt, also
              0 € für Zeile 17.

              Ich will aber Bank B ja auch nicht in der Anlage Kap erklären....und muss daher in Zeile 17 deren Anteil auch eintragen und da war ich mir eben nicht ganz sicher ob der Anteil 0 € (da keine Kapitalerträge zum
              freistellen vorhanden) oder 10 € (mein gestellter Freistellungsauftrag an Bank B) ist...

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                #8
                Zitat von Steueruser123 Beitrag anzeigen
                ....und muss daher in Zeile 17 deren Anteil auch eintragen und da war ich mir eben nicht ganz sicher ob der Anteil 0 € (da keine Kapitalerträge zum freistellen vorhanden) oder 10 € (mein gestellter Freistellungsauftrag an Bank B) ist...
                Du hast doch in Deinem Ausgangsposting schon selber erklärt, warum die Null richtig ist!

                Kommentar


                  #9
                  Zum besseren Verständnis: Ruf einfach mal unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen

                  deine Bescheinigungen für 2023 ab. Dann wirst du sehen, dass nur Bank A eine Bescheinigung über 500,00 € freigestellte Kapitalerträge

                  übermittelt hat, die 3 anderen Banken haben nichts übermittelt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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