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Umsatzsteuerbeträge von 23 im Jahr 2024 vom Konto abgebucht wo in Elster Eintragen?

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    Umsatzsteuerbeträge von 23 im Jahr 2024 vom Konto abgebucht wo in Elster Eintragen?


    Hallo zusammen,

    ich hätte folgende Frage: Vor kurzem wurden von meinen Konto 11755,89 vom Konto abgebucht. Dabei hielte es sich um eine fällige Umsatzsteuer vom Jahr 2023, da keine Voranmeldung gemacht wurde, wurde ich geschätzt. Nun wurde dieser Betrag wie gesagt in 2024 abgebucht.

    Ist es richtig, dass ich diese Abbuchung zum einen in der EüR in Elster Unter folgenden Punkt eintragen muss: An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Absatz 2 Satz 2 EStG ist zu beachten)


    Hinzu kommt, wo müsste ich die stattgefundene Abbuchung in der Umsatzsteuererklärung Ust 2A angeben?


    Hinzu kommt, dass ich bereits im Jahr 2024 zusätzlich für das Jahr 2024 - 8179,64 Umsatzsteuer überwiesen habe, unter welchen Punkt müssen diese in der Umsatzsteuererklärung Ust 2A ende des Jahres eingetragen werden?


    grafik.png

    Vielen Dank im Voraus!

    Zuletzt geändert von Murmelchen; 10.06.2024, 23:33.

    #2
    Die beiden Beträge sind unter An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer richtig. In die Umsatzsteuererklärung sind keine Zahlungen an das Finanzamt einzutragen.

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      #3
      Danke L.E.Fant jedoch leuchtet es mir nicht os ganz ein. Schließlich geht es doch bei der Umsatzsteuererklärung darum, dass man deutlich zum Ausdruck bringt, dass die Umsatzsteuer die ja fällig ist auch bezahlt wurde. Weswegen gibt man diese dann lediglich nur in der EÜR ein und nicht in der Umsatzsteuererklärung?

      Bitte nicht falsch verstehen, würde nur gern den Sinn dahinter verstehen wollen.

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        #4
        Was Du an USt gezahlt hast oder nicht interessiert bei der USt.-Jahreserklärung nur die Finanzkasse, nicht aber den Veranlagungsbezirk. Daher sind in der USt.-Erklärung nur die evtl. bereits aufgrund UStVA zum Soll gestellten Beträge anzugeben.

        Was Du bereits gezahlt hast oder nicht (oder was verrechnet wurde) musst Du mit der Finanzkasse ausmachen. Das ist eine komplett andere Abteilung, manchmal sogar bei einem anderen Finanzamt. Die hat mit der Erklärung nichts zu tun.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 11.06.2024, 08:32.

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          #5
          Zitat von Murmelchen Beitrag anzeigen
          Schließlich geht es doch bei der Umsatzsteuererklärung darum, dass man deutlich zum Ausdruck bringt, dass die Umsatzsteuer die ja fällig ist auch bezahlt wurde
          Nein, das ist nicht der Sinn der Umsatzsteuererklärung! Du wirst auch keine passende Zeile finden.

          Zitat von Murmelchen Beitrag anzeigen
          Weswegen gibt man diese dann lediglich nur in der EÜR ein
          Betriebsausgaben gehören in die EÜR.

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