Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage: Vor kurzem wurden von meinen Konto 11755,89 vom Konto abgebucht. Dabei hielte es sich um eine fällige Umsatzsteuer vom Jahr 2023, da keine Voranmeldung gemacht wurde, wurde ich geschätzt. Nun wurde dieser Betrag wie gesagt in 2024 abgebucht.
Ist es richtig, dass ich diese Abbuchung zum einen in der EüR in Elster Unter folgenden Punkt eintragen muss: An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Absatz 2 Satz 2 EStG ist zu beachten)
Hinzu kommt, wo müsste ich die stattgefundene Abbuchung in der Umsatzsteuererklärung Ust 2A angeben?
Hinzu kommt, dass ich bereits im Jahr 2024 zusätzlich für das Jahr 2024 - 8179,64 Umsatzsteuer überwiesen habe, unter welchen Punkt müssen diese in der Umsatzsteuererklärung Ust 2A ende des Jahres eingetragen werden?
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Vielen Dank im Voraus!
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