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Steuerliche Behandlung der CO2-Bepreisung, Vermieteranteil

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    Steuerliche Behandlung der CO2-Bepreisung, Vermieteranteil

    Ich hoffe, die Frage ist nicht allzu verrückt, und sie ist wegen des geringen Betrags auch nur sehr theoretisch. Aber ebenso theoretisch ist bekanntermaßen für den Fiskus auch jeder einzelne Steuer-Euro relevant.

    Ich hatte mit der Nebenkostenanrechnung 2023 meiner Mieterin erstmalig den Vermieteranteil an der CO2- Bepreisung in Höhe von 2,34 € zu erstatten.

    Die CO2- Bepreisung wird jedoch von Jahr zu Jahr steigen, und bei größeren Wohneinheiten wird es sich logischerweise auch um größere Summen handeln.

    Gehört dieser Vermieteranteil eigentlich zu den Ausgaben, die der Anlage V geltend gemacht werden können?

    Danke für eine Einschätzung
    Zuletzt geändert von MBPunkt; 15.06.2024, 07:43.

    #2
    Da wurde ja in diesem Thread schon einiges dazu gesagt.

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      #3
      Hier ist beschrieben, wie ich in Absprache mit unserem Finanzamt vorgegangen bin:

      https://forum.elster.de/anwenderforu...820#post442820

      2,34 € kommt mir extrem wenig vor.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke euch für den Verweis auf das verlinkte Thema.

        Was die Höhe des Vermieteranteils angeht, habe ich mich an die Ausführungen des Ablesedienstes gehalten. Diese sagen aus, dass laut "Stufe 2, Paragraph 5 CO2KostaufG" auf die Mieterin der 60 Quadratmeterwohnung 21,13€ entfallen und auf den Vermieter 2,34 €. Ebenso sind die Summen für das gesamte Gebäude und alle Vermieter benannt. Ich gehe davon aus, dass der Ablesedienst korrekte Zahlen ermittelt hat.

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Hier ist beschrieben, wie ich in Absprache mit unserem Finanzamt vorgegangen bin:

          https://forum.elster.de/anwenderforu...820#post442820

          2,34 € kommt mir extrem wenig vor.
          Bei einem "super-super-Gebäude-Wärmeschutzstandard" kann da m.W. sogar 0€ Vermieteranteil rauskommen ... !?

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            #6
            Bei einem "super-super-Gebäude-Wärmeschutzstandard" kann da m.W. sogar 0€ Vermieteranteil rauskommen ... !?
            Das ist richtig ! Allerdings entsprechen die meisten Gebäude, die noch mit Heizöl oder Gas beheizt werden, eben nicht den aktuellen KFW-Standards.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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