Ich hoffe, die Frage ist nicht allzu verrückt, und sie ist wegen des geringen Betrags auch nur sehr theoretisch. Aber ebenso theoretisch ist bekanntermaßen für den Fiskus auch jeder einzelne Steuer-Euro relevant.
Ich hatte mit der Nebenkostenanrechnung 2023 meiner Mieterin erstmalig den Vermieteranteil an der CO2- Bepreisung in Höhe von 2,34 € zu erstatten.
Die CO2- Bepreisung wird jedoch von Jahr zu Jahr steigen, und bei größeren Wohneinheiten wird es sich logischerweise auch um größere Summen handeln.
Gehört dieser Vermieteranteil eigentlich zu den Ausgaben, die der Anlage V geltend gemacht werden können?
Danke für eine Einschätzung
Ich hatte mit der Nebenkostenanrechnung 2023 meiner Mieterin erstmalig den Vermieteranteil an der CO2- Bepreisung in Höhe von 2,34 € zu erstatten.
Die CO2- Bepreisung wird jedoch von Jahr zu Jahr steigen, und bei größeren Wohneinheiten wird es sich logischerweise auch um größere Summen handeln.
Gehört dieser Vermieteranteil eigentlich zu den Ausgaben, die der Anlage V geltend gemacht werden können?
Danke für eine Einschätzung
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