Zitat von Telepeter
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Die Frage ist eher, könnte ich jetzt nachdem ich dem Finanzamt bereits die Beträge mitgeteilt habe, überhaupt noch einfach eine korrigierte Steuererklärung abgeben wo ich einfach die Entfernungspauschale rauslasse, oder fühlen die sich dann veräppelt?
ich stelle mir nur grad die Frage, in meinem Fall kommt ja laut etwas Recherche Abgabenordnung (AO) § 153 Berichtigung von Erklärungen
zum tragen. Soweit ich das glaube. Aber hier ist mein Stolperstein "so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen."
Angezeigt, also dem Finanzamt dies mitgeteilt habe ich ja direkt nach Zugang des Bescheids, also das ist in meinen Augen erfüllt.
Aber die erforderliche Richtigstellung, diese muss ja auch unverzüglich passieren, hätte ich da direkt auch schon eine neue Steuererklärung machen und versenden müssen?
Hab ich jetzt zu lange gewartet, indem ich auf eine Antwort vom Finanzamt warte, oder tue ich gut daran die Erklärung heute noch fertig zu machen und die über ELSTER zu versenden?
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