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Arbeitgeber hat Daten vergessen, Bescheid schon da

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    #16
    Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
    Wobei das ja durchaus einen Unterschied macht ob Du die Entfernungspauschale weglässt oder ob Du die tatsächlich erhaltene Erstattung in Form von freiem Tanken angibst.
    Korrekt, aber dies wirkt sich nur minimal aus.
    Die Frage ist eher, könnte ich jetzt nachdem ich dem Finanzamt bereits die Beträge mitgeteilt habe, überhaupt noch einfach eine korrigierte Steuererklärung abgeben wo ich einfach die Entfernungspauschale rauslasse, oder fühlen die sich dann veräppelt?

    ich stelle mir nur grad die Frage, in meinem Fall kommt ja laut etwas Recherche Abgabenordnung (AO) § 153 Berichtigung von Erklärungen
    zum tragen. Soweit ich das glaube. Aber hier ist mein Stolperstein "so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen."
    Angezeigt, also dem Finanzamt dies mitgeteilt habe ich ja direkt nach Zugang des Bescheids, also das ist in meinen Augen erfüllt.
    Aber die erforderliche Richtigstellung, diese muss ja auch unverzüglich passieren, hätte ich da direkt auch schon eine neue Steuererklärung machen und versenden müssen?
    Hab ich jetzt zu lange gewartet, indem ich auf eine Antwort vom Finanzamt warte, oder tue ich gut daran die Erklärung heute noch fertig zu machen und die über ELSTER zu versenden?

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      #17
      Ohne Absprache mit dem Finanzamt würde ich keine korrigierte Erklärung übermitteln. Ich bezweifle im Übrigen, dass dein Arbeitgeber das so machen durfte,

      wie dessen Buchhaltung das gemacht hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Ok danke Dir. Ich bin mir da halt auch nicht sicher ob das so korrekt ist was mein AG da macht. Das ist doch auch ein Fallstrick für viele dann.
        So wie ich jetzt reingefallen bin, denn ich hab das in meiner Steuersoftware mal gecheckt, hätte mein AG unter Punkt 17 in der Lohnsteuerbescheinigung den Betrag erfasst,
        wäre der Betrag direkt von meiner eingegeben Entfernungspauschale abgezogen worden. Also ja, ich war da nicht aufmerksam genug, aber den alleinigen Fehler sehe ich nicht bei mir.

        Es ist doch schon absurd genug, das mein AG mir nicht einmal sagen kann, welche gebuchten Tankbeträge den Dienstfahrten, und welche den Arbeitswegen zuzuordnen sind.
        Zum Glück habe ich in meinem schlauen Buch stehen an welchen Tagen ich bei Kunden war und an welchen in der Firma, so kann ich anhand des Datums des Tankens ausmachen für was der Betrag war.

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