Hallo an alle!
In einem Testament sind zwei Vermächtnisse erwähnt, die inzwischen erloschen sind, weil die Bedingungen nicht mehr gegeben sind.
(Nur als Beispiel: "Ich vermache meiner Freundin mein Auto, falls unsere Trennung bei meinem Tod nicht länger als 12 Monate zurückliegt." - Die Trennung liegt jetzt aber 5 Jahre zurück.)
Muss der Universalerbe ein solches Vermächtnis noch in seine Erbschaftssteuererklärung eintragen? Die erwähnte Person ist vom Nachlassgericht - ohne Berücksichtigung des testamentarischen Inhalts - benachrichtigt worden.
Im Voraus schon danke!
Anne
In einem Testament sind zwei Vermächtnisse erwähnt, die inzwischen erloschen sind, weil die Bedingungen nicht mehr gegeben sind.
(Nur als Beispiel: "Ich vermache meiner Freundin mein Auto, falls unsere Trennung bei meinem Tod nicht länger als 12 Monate zurückliegt." - Die Trennung liegt jetzt aber 5 Jahre zurück.)
Muss der Universalerbe ein solches Vermächtnis noch in seine Erbschaftssteuererklärung eintragen? Die erwähnte Person ist vom Nachlassgericht - ohne Berücksichtigung des testamentarischen Inhalts - benachrichtigt worden.
Im Voraus schon danke!
Anne
Kommentar