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Erbschaftssteuererklärung - bedingte erloschene Vermächtnisse angeben?

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    Erbschaftssteuererklärung - bedingte erloschene Vermächtnisse angeben?

    Hallo an alle!

    In einem Testament sind zwei Vermächtnisse erwähnt, die inzwischen erloschen sind, weil die Bedingungen nicht mehr gegeben sind.
    (Nur als Beispiel: "Ich vermache meiner Freundin mein Auto, falls unsere Trennung bei meinem Tod nicht länger als 12 Monate zurückliegt." - Die Trennung liegt jetzt aber 5 Jahre zurück.)

    Muss der Universalerbe ein solches Vermächtnis noch in seine Erbschaftssteuererklärung eintragen? Die erwähnte Person ist vom Nachlassgericht - ohne Berücksichtigung des testamentarischen Inhalts - benachrichtigt worden.

    Im Voraus schon danke!
    Anne

    #2
    Muss der Universalerbe ein solches Vermächtnis noch in seine Erbschaftssteuererklärung eintragen?
    Was soll das bringen, wenn der Alleinerbe nicht mehr beschwert ist und ein Wert von 0 € angegeben werden müsste ?

    Kann man vielleicht im Hauptvordruck unter Bemerkungen erwähnen.. Das Nachlassgericht verständigt selbstverständlich

    alle in einem Testament genannten Personen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das Nachlassgericht verständigt selbstverständlich alle in einem Testament genannten Personen.
      Ja, das wäre nett, wenn das immer klappen würde. Wir haben hier mal nur durch Zufall erfahren, dass wir in einem Testament erwähnt wurden. Also verlassen kann man sich darauf nicht!

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        #4
        Also verlassen kann man sich darauf nicht!
        Ich hatte in den letzten 20 Jahren mit diversen Erbfällen zu tun, alles Nachlassgerichte in Bayern. Es hat zwar manchmal lang gedauert, aber Fehler sind

        letztlich keine gemacht worden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke, Charlie!
          Ich habe übrigens in meinem ELSTER-Account kein Formular "Erbschaftssteuererklärung" gefunden. Jetzt fülle ich die Vordrucke vom Land NRW aus. (Lacher am Rande: Sie hatten ein Kästchen im Layout übrig und fragen deshalb die Postleitzahl des Erwerbers gleich doppelt ab.)

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            #6
            Ich habe übrigens in meinem ELSTER-Account kein Formular "Erbschaftssteuererklärung" gefunden.
            Es müsste hier erreichbar sein: https://www.elster.de/eportal/formul...rbschaftsteuer

            Es gibt aber keine Verpflichtung, die Erklärung elektronisch zu übermitteln.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke!
              Wieso kann ich das Formular nicht sehen, wenn ich eingeloggt bin? Unter "Alle Formulare" steht es dann nicht.

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                #8
                Wieso kann ich das Formular nicht sehen, wenn ich eingeloggt bin? Unter "Alle Formulare" steht es dann nicht.
                Seit wann und wie bist du denn registriert ? Eventuell seit vielen Jahren und noch mit der persönlichen Steuernummer ?

                Schau mal nach dem Login unter Anträge, Einspruch u. Mitteilungen nach, ob dir neben dem Einspruch weitere Formulare angeboten werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Nichts vorhanden im Account (den ich schon seit den Anfängen von ELSTER habe). Sogar eine Lücke klafft da in der Programmierung.
                  Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                  Diese Galerie hat 1 Bilder

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                    #10
                    Nichts vorhanden im Account (den ich schon seit den Anfängen von ELSTER habe).
                    Das ist eindeutig eine alte Registrierung auf die persönliche Steuernummer. Da hilft nur eine Neuregistrierung mit

                    der 11-stelligen Identifikationsnummer: https://www.elster.de/eportal/wizard...typauswahl-eop

                    Mit neuem Personalausweis ginge auch, falls du ein passendes Smartphone mit NFC-Unterstützung als Kartenlesegerät hast.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Danke! Das ist interessant!
                      Da ich das Formular Erbschaftssteuer (leider) nicht öfter brauche, lasse ich es erst mal so, wie es ist.
                      Liebe Grüße
                      Anne

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                        #12
                        ... lasse ich es erst mal so, wie es ist
                        Es stehen dir aber viele andere Dienste auch nicht zur Verfügung, wie etwa der Bescheinigungsabruf.

                        Das alte Konto könnte im Übrigen parallel bestehen bleiben und du könntest über eine Supportanfrage auch Entwürfe aus dem alten Konto

                        in das neue Konto transferieren und so z. B. die Einkommensteuererklärung in das neue Konto verlagern.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Nun habe ich (aus anderen Gründen) mit dem Finanzamt telefoniert und kann meine Frage selbst beantworten: JA!
                          Dem FA liegt das Testament im O-Text vor. Es ist also sinnvoll, auch erloschene Vermächtnisse mit 0 Euro einzutragen und zu erklären, warum sie beim Erwerber (Erbin/Erbe) nicht mehr zu Belastungen führen.

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