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Häusliches Arbeitszimmer wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung Änderung 2023

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    Häusliches Arbeitszimmer wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung Änderung 2023

    Liebes Forum,

    ab 2023 gelten ja strengere Regeln, wenn man die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen will. Bis 2022 konnte man ja Kosten beschränkt absetzen, wenn außerhalb des Arbeitszimmers kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht (auch wenn das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der Tätigkeit ist). Das gilt ja nun nicht mehr.

    Jetzt mache ich aber gerade meine EÜR und in der Anleitung zu Zeile 63 (Tätigkeit in der häuslichen Wohnung) steht genau diese Regelung noch drin:
    "Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird." (siehe Foto)

    Ist das nicht falsch? Sonst hätte sich ja in dieser Hinsicht de facto nichts geändert (außer Bezeichnung und Höhe der Pauschale).

    Vielen Dank für eure Antworten und schöne Grüße
    Restofix
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    #2
    Ist das nicht falsch? Sonst hätte sich ja in dieser Hinsicht de facto nichts geändert (außer Bezeichnung und Höhe der Pauschale).
    Nein, das ist nicht falsch. Du kannst eben ab 2023 bis zu 210 Tage die Homeoffice-Pauschale anstatt des häuslichen Arbeitszimmers geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hast du richtig erkannt, für viele Steuerpflichtige hat sich trotz der Gesetzsänderung nicht geändert.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Danke für die schnellen Antworten.

        Dass ich stattdessen die Homeoffice-Pauschale geltend machen kann, ist schon klar. Aber laut der Anleitung in Elster muss ich dafür überhaupt nicht im Arbeitszimmer gearbeitet haben. Das widerspricht meiner Meinung nach dem Schreiben des BMF, nach dem man die Pauschale nur für Tage geltend machen kann, an denen man zumindest zeitweise im Arbeitszimmer gearbeitet hat (siehe Foto).
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          #5
          Vorteil der Home-Office-Pauschale ist, dass sie an keinerlei räumliche Voraussetzungen und an keinerlei Darlegung des Aufwandes gebunden ist, aber natürlich an die tatsächliche Nutzung an dem betreffenden Tag.
          Und es gibt niemals einen Entnahmegewinn.

          Vorteil der früheren Arbeitszimmerregelung war, dass die Kosten auch für Zeiten geltend gemacht werden konnten, wo das Zimmer mal nicht benutzt sondern nur vorgehalten wurde, solange der Charakter als Arbeitsraum nicht verloren ging.

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