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Steuerklassenwechsel von 3/5 auf 4/4 ohne Zustimmung des Ehegatten möglich ?

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    #16
    Meines Erachtens ist der Ehegatte, der gegen den Willen des anderen Ehegatten von 5/3 auf 4/4 wechseln will, gut beraten, den Antrag schriftlich zu stellen.

    Eventuell wird dann ein Merker gesetzt, der das Wechseln über Mein ELSTER blockiert. Wissen tue ich das aber nicht. Richtig ist, dass in Mein ELSTER

    anders als z. B. bei der Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids bei einer Zusammenveranlagung, bisher kein

    Einwilligungscode verlangt wird. Das könnte aber noch kommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Da die Ehefrau die wechseln möchte nicht über Elster verfügt ( Zugriff darauf hat nur der Ehegatte ) und sich damit auch überhaupt nicht mal ansatzweise auskennt , würde der schriftliche Antrag auf Steuerklassenwechsel Verwendung finden.

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        #18
        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
        was soll diese unqualifizierte Aeusserung?
        Die unqualifizierte Äußerung lautete:

        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
        sollte der Noch-Ehemann damit nicht einverstanden sein, koennte er wieder eine Aenderung veranlassen

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          #19
          Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es für den Wechsel von IV/IV auf III/V nicht die Zustimmung beider Ehegatten benötigt (sofern man den Antrag über MeinElster macht.
          Obwohl wir noch nie zusammenveranlagt waren und sogar unterschiedliche Meldeadressen haben, wurde der Antrag genehmigt und der Steuerklassenwechsel durchgeführt.

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            #20
            Siehe Beitrag Nr. 15: Genau wie bei einer Einkommensteuererklärung übermittelt der Zertifikatsinhaber nur. Niemand wird eine zweite Unterschrift prüfen. Wenn es Ärger gibt, ist erstmal der Übermittler intern dran.

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              #21
              Danke für die Beiträge.

              Es geht aber nicht um den Wechsel von IV/IV auf III/V sonderrn umgekehrt. ...

              Lt. neuesten Meldungen steht die Steuerklasse III/V jetzt vor dem aus. Mal sehen ob die Ampel das wie geplant noch bis 1. Januar hinkriegt.
              Dann erfolgt der Wechsel ja automatisch in IV/IV mit Faktor.
              Zuletzt geändert von athuruga; 24.07.2024, 12:26.

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                #22
                Nein, soll erst 2030 gelten.

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                  #23
                  Danke. Also jetzt erst zu 2030.. Solange kann man natürlich nicht warten.

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                    #24
                    Nein, soll erst 2030 gelten.
                    Richtig, auf die praktische Umsetzung bin ich als Betriebsrentner in Steuerklasse 3 durchaus gespannt.

                    Hoffentlich geht das wirklich automatisch.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Ein automatischer Wechsel auf 4/4 Faktor wird sicherlich nicht erfolgen, da dazu der jeweilige Arbeitslohn zur Berechnung benötigt wird. Eher standartmäßig in 4/4 ohne Faktor so wie bei der Heirat auch.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #26
                        sie wollen wohl Datenbestände der Ehegatten aufbauen. Kann m. E. nur aus den letzten Veranlagungen erfolgen.

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                          #27
                          Zitat von athuruga Beitrag anzeigen
                          Es geht aber nicht um den Wechsel von IV/IV auf III/V sonderrn umgekehrt. ...
                          Anscheinend ist an dir vorbei gegangen, dass es um die Frage ging, ob der Mann dann ohne Zustimmung der Frau wieder zurück nach 3/5 wechseln kann, Damit, dass sich Diskussionen weiterentwickeln, muss man in einem öffentliche Forum leben.

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                            #28
                            sie wollen wohl Datenbestände der Ehegatten aufbauen. Kann m. E. nur aus den letzten Veranlagungen erfolgen.
                            Soweit ich das bisher mitbekommen habe, sollen die Lohnsteuerbescheinigungen von Ehegatten zentral ausgewertet werden, auf

                            die Veranlagung wird man nicht warten können. Aber wir entfernen uns zunehmend von dem konkreten Thema.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Wenn auch nur ein Ehegatte "zurück" von III/V auf IV/IV will, kann er oder sie das beantragen. Und zwar elektronisch als auch nicht-elektronisch. Wurde hier schon völlig richtig erfasst.

                              Zur aufgeworfenen Frage:

                              "Was ist, wenn jetzt eine/r von beiden einfach einen neuen Wechsel, also wie der zurück zu II/V beantragt."

                              Nun, auch das wurde schon zutreffend geschrieben:
                              Ja, ich kann mit meinem persönlichen Elster-Konto (mit ich zum Beispiel bisher die gemeinsame Steuererklärung gemacht habe) auch wieder einen erneuten Wechsel zurück zu III/V beantragen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich genau dies nur dann darf, wenn meine Partnerin / mein Partner (sprich Ex) dem auch zustimmt. Natürlich nur, solange für uns überhaupt noch die Steuerklasse für Eheleute möglich sind.

                              Um mal den Chauvinismus in einem Szenario zu bedienen:

                              Wenn meine in Trennung lebende Frau durch Antrag zurück auf IV/IV wechselt und ich mich danach mit meinem Elster-Konto hinsetze und wieder einen Antrag auf III/V mache (wobei ich als Kerl "natürlich" die III haben will), dann handle ich aber sowas von eindeutig gegen ihre Interessen. Oder anders gesagt: Dieser gemeinsam zu stellende Antrag wurde ohne die zweite Person (rechtlich in dem Fall "Auftraggeber/in" i.S.v. § 6 Abs. 2 StDÜV) gestellt. Und was das für rechtliche Folgen hat, mag sich jede/r selbst ausmalen.
                              Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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