Meines Erachtens ist der Ehegatte, der gegen den Willen des anderen Ehegatten von 5/3 auf 4/4 wechseln will, gut beraten, den Antrag schriftlich zu stellen.
Eventuell wird dann ein Merker gesetzt, der das Wechseln über Mein ELSTER blockiert. Wissen tue ich das aber nicht. Richtig ist, dass in Mein ELSTER
anders als z. B. bei der Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids bei einer Zusammenveranlagung, bisher kein
Einwilligungscode verlangt wird. Das könnte aber noch kommen.
Eventuell wird dann ein Merker gesetzt, der das Wechseln über Mein ELSTER blockiert. Wissen tue ich das aber nicht. Richtig ist, dass in Mein ELSTER
anders als z. B. bei der Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids bei einer Zusammenveranlagung, bisher kein
Einwilligungscode verlangt wird. Das könnte aber noch kommen.
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