Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erstattung von Zuzahlungen durch KV - Kalenderjahr?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erstattung von Zuzahlungen durch KV - Kalenderjahr?

    Hallo zusammen,

    Frau F hatte im Jahr 2023 hohe Krankheitskosten (Krankenhaus, Zahnersatz, Medikamentenzuzahlungen etc.), im Jahr 2024 wurde von der Krankenkasse ein Teil der Zuzahlungen erstattet.
    Wie ist das nun in der Steuererklärung zu berücksichtigen? Normal gilt doch immer, dass der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend dafür ist, für welches Steuerjahr diese Zahlung relevant ist.
    Heißt das jetzt, die Erstattung ist erst in der Steuererklärung für 2024 anzusetzen oder hätte die bereits in die Erklärung für 2023 gehört?

    Ich finde zwar immer wieder die Info, dass das verrechnet werden muss (ergibt ja auch Sinn, denn eine erstattete Belastung ist keine Belastung mehr), aber nicht wann. Eine Zuzahlungserstattung kann es ja auch noch mehrere Jahre rückwirkend geben - da ist es dann etwas spät, um es in der Steuererklärung des Jahres anzugeben, in dem die entsprechenden Zuzahlungen geleistet (und als außergewöhnliche Belastung angegeben) wurden.

    Hat da jemand Erfahrungen und vielleicht sogar eine Quelle?

    Vielen Dank!

    #2
    Die Antwort ergibt sich doch aus dem Formular recht eindeutig.

    Kommentar


      #3
      Die Antwort ergibt sich doch aus dem Formular recht eindeutig.
      Man muss es nur lesen: Summe der erhaltenen und/oder zu erwartenden Versicherungsleistungen, ...
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hmm, wer lesen kann... Danke ihr beiden!

        Kommentar

        Lädt...
        X