Hallo.
Kann mir jemand erklaeren, was es mit der 'Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben' unter 'Formulare & Leistungen'->'Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe' auf sich hat? Wozu ist gut/noetig, eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe anzulegen?
Ich frage auch deshalb, weil bei mir unter 'Formulare & Leistungen'->'Bescheinigungen verwalten'->'Meine Bescheinigungen' folgendes steht: "Sie haben Ihre Zustimmung zum Vorausfüllen der Einkommensteuererklärung erteilt." Ich glaube, diesen Haken hatte ich waehrend des Registrierungsprozesses gesetzt. Sollte ich dennoch zudem eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe anzulegen, oder sind dies zwei verschiedene Dinge?
Danke allerseits!
Kann mir jemand erklaeren, was es mit der 'Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben' unter 'Formulare & Leistungen'->'Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe' auf sich hat? Wozu ist gut/noetig, eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe anzulegen?
Ich frage auch deshalb, weil bei mir unter 'Formulare & Leistungen'->'Bescheinigungen verwalten'->'Meine Bescheinigungen' folgendes steht: "Sie haben Ihre Zustimmung zum Vorausfüllen der Einkommensteuererklärung erteilt." Ich glaube, diesen Haken hatte ich waehrend des Registrierungsprozesses gesetzt. Sollte ich dennoch zudem eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe anzulegen, oder sind dies zwei verschiedene Dinge?
Danke allerseits!
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