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Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben

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    Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben

    Hallo.

    Kann mir jemand erklaeren, was es mit der 'Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben' unter 'Formulare & Leistungen'->'Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe' auf sich hat? Wozu ist gut/noetig, eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe anzulegen?

    Ich frage auch deshalb, weil bei mir unter 'Formulare & Leistungen'->'Bescheinigungen verwalten'->'Meine Bescheinigungen' folgendes steht: "Sie haben Ihre Zustimmung zum Vorausfüllen der Einkommensteuererklärung erteilt." Ich glaube, diesen Haken hatte ich waehrend des Registrierungsprozesses gesetzt. Sollte ich dennoch zudem eine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe anzulegen, oder sind dies zwei verschiedene Dinge?

    Danke allerseits!

    #2
    Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe bedeutet, dass du theoretisch deine Bescheide und deine Post vom Finanzamt nur noch elektronisch in dein ELSTER-Postfach bekommst.

    Praktisch funktioniert das nach meinem Wissensstand jedoch nur mit dem Einkommensteuerbescheid (in Hessen). Andere Bescheide und Schriftstücke gibt es weiterhin auf Papier.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Praktisch funktioniert das nach meinem Wissensstand jedoch nur mit dem Einkommensteuerbescheid (in Hessen)
      Die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Einkommensteuerbescheides müsste in allen Bundesländern funktionieren.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        charlie
        Ich wollte mit meiner Einschränkung (in Hessen) eigentlich andeuten, dass andere Bundesländer ggf. weiter sind als Hessen mit der Umsetzung des OZG
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Beamtenschweiß - Danke! Eine Nachfrage bzgl deiner Antwort

          "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe bedeutet, dass du theoretisch deine Bescheide und deine Post vom Finanzamt nur noch elektronisch in dein ELSTER-Postfach bekommst."

          habe ich jedoch noch:

          Was passiert, wenn ich eine Einwiligung anlege und ich die derzeit existierende Vollmacht meines Steuerberaters bestehen lassse? Werden dann die Steuerbescheide sowohl dem Steuerberater uebermittelt wie bisher, und zusaetzlich mir in Mein ELSTER zur Einsicht zur Verfuegung gestellt?

          Alle Kommunikation mit dem Finanzamt lief bisher und laeuft auch noch derzeit ueber meinen Steuerberater, inkl. Entgegennahme von Steuerbescheiden und Mahnungen. Hier die in Mein ELSTER angezeigten Vollmachtsdetails:

          image.png



          Hintergrund meiner Nachfrage ist, dass ich vorhabe, bald zum ersten Mal meine Steuererklaerung per ELSTER zu erstellen. Da ich jedoch unsicher bin, wuerde ich dies gern tun, bevor ich das Beratungsverhaeltnis mit meinem Steuerberater formell aufkuendige, so dass ich bei Problem auf ihn zurueckgreifen kann.

          Vielen Dank nochmals.

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            #6
            Wenn du einen Steuerberater mit Empfangsvollmacht hast, dann bekommt meines Wissens nur dieser die Bescheide.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              vielen Dank!

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