Hallo zusammen,
ich bekomme ab Dezember 2023 Rente, die erste Rate wurde allerdings erst im Januar ausgezahlt (ich war etwas zu spät dran mit dem Antrag). Ich hatte aber eine private Rentenberatung in Anspruch genommen.
Nun frage ich mich, wo ich diese Werbungskosten eintragen kann, wenn ich - wegen Zuflussprinzip - erst im nächsten Jahr meine Rentenzahlungen eintragen kann (bzw. da ich sie übertragen lasse, sie wurden noch nicht übermittelt). Also ich habe 2023 ja noch keine Anlage R zu befüllen.
Konnte ich mich einigermaßen ausdrücken? Oder kann ich diese Beratung aus dem Jahr 2023 auch bei der nächsten Steuererklärung angeben? Möchte nur nicht, dass diese Werbungskosten verloren gehen.
Bedanke mich schon mal für den Austausch.
ich bekomme ab Dezember 2023 Rente, die erste Rate wurde allerdings erst im Januar ausgezahlt (ich war etwas zu spät dran mit dem Antrag). Ich hatte aber eine private Rentenberatung in Anspruch genommen.
Nun frage ich mich, wo ich diese Werbungskosten eintragen kann, wenn ich - wegen Zuflussprinzip - erst im nächsten Jahr meine Rentenzahlungen eintragen kann (bzw. da ich sie übertragen lasse, sie wurden noch nicht übermittelt). Also ich habe 2023 ja noch keine Anlage R zu befüllen.
Konnte ich mich einigermaßen ausdrücken? Oder kann ich diese Beratung aus dem Jahr 2023 auch bei der nächsten Steuererklärung angeben? Möchte nur nicht, dass diese Werbungskosten verloren gehen.
Bedanke mich schon mal für den Austausch.
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