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    Private Rentenberatung absetzen

    Hallo zusammen,

    ich bekomme ab Dezember 2023 Rente, die erste Rate wurde allerdings erst im Januar ausgezahlt (ich war etwas zu spät dran mit dem Antrag). Ich hatte aber eine private Rentenberatung in Anspruch genommen.
    Nun frage ich mich, wo ich diese Werbungskosten eintragen kann, wenn ich - wegen Zuflussprinzip - erst im nächsten Jahr meine Rentenzahlungen eintragen kann (bzw. da ich sie übertragen lasse, sie wurden noch nicht übermittelt). Also ich habe 2023 ja noch keine Anlage R zu befüllen.

    Konnte ich mich einigermaßen ausdrücken? Oder kann ich diese Beratung aus dem Jahr 2023 auch bei der nächsten Steuererklärung angeben? Möchte nur nicht, dass diese Werbungskosten verloren gehen.

    Bedanke mich schon mal für den Austausch.

    #2
    Wenn die Kosten für die Rentenberatung 2023 gezahlt wurden, die erste Rente aber erst 2024 kannst Du natürlich eine Anlage R Deiner Steuererklärung hinzufügen und die Rentenberatung dort als vorweggenommene Werbungskosten eintrage. Das hat sogar den Vorteil, dass Du den sonst eingearbeiteten Pauschbetrag nicht verlierst sondern den vollen Betrag als Verlust berücksichtigt bekommt. Es kann sein, dass ELSTER da Meldungen wie "es gibt ja gar keine Einnahmen" ausgibt, dann trage halt bei dem Feld, in dem später der Rentenbruttobetrag stehen wird, eine "0" ein. Die Kosten der Beratung müssen als negative Einkünfte in der Berechnung erscheinen.

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      #3
      @Telepeter: Danke für die schnelle Antwort, ich werde es versuchen, mal schauen, ob sie es akzeptieren :-)

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